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Kraftwerksnetzanschlussverordnung

Mit Inkrafttreten der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (kurz: KraftNAV) am 30. Juni 2007 sind per Verordnung die Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung ab 100 MW geregelt. Dieses betrifft Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Nennspannung von mindestens 110 kV.

Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 1 KraftNAV

Die unserem Netz vorgelagerten 110-kV-Netze gehören grundsätzlich der Avacon AG. Deren Veröffentlichungen zur KraftNAV finden Sie unter www.avacon.de.

Die EAM Netz GmbH selbst betreibt nur im Bereich der Stadt Göttingen in Südniedersachsen ein vollständig aus Kabeln bestehendes 110-kV-Netz mit wenigen Kilometern Netzlänge. An diese Leitungen sind keine Kraftwerke mit einer Leistung ab 100 MW angeschlossen, es liegen bzw. lagen auch keine Anschlussanfragen vor. Die EAM Netz verfügt folglich aktuell über keine Daten für ein nach § 9 KraftNAV vorgesehenes gemeinsames deutsches Register aller Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 100 MW (siehe www.bdew.de).

Bei der Abwicklung von Anschlussbegehren würde sich die EAM Netz grundsätzlich am Verfahren der Avacon AG orientieren.