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Kundeneigene Zähler

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren kundeneigenen Zähler auf einen Blick. Benötigen Sie keine weiteren Informationen und möchten uns einfach und schnell Ihre Rückmeldung mitteilen, dann klicken Sie direkt auf den folgenden Button:


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Kundenzähler-Hotline
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Gesetzliche Rahmenbedingungen

Welche gesetzlichen Änderungen ergeben sich für die Messung meiner Stromeinspeisung?

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen Einspeisezähler nur noch von Personen oder Unternehmen eingebaut und betrieben werden, die die folgenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen:

Gesetzliche Regelung Anforderung
§ 3 Abs. 2 MsbG Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Systeme
§ 3 Abs. 2 MsbG Mess- und Eichrechtskonformität der Messung
§ 3 Abs. 2 MsbG Messwertaufbereitung
§ 5 Abs. 2 MsbG Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages und Datenverarbeitung
§ 8 Abs. 2 MsbG Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB)
§ 52 MsbG Form- und fristgerechte elektronische und verschlüsselte Datenübertragung nach Maßgabe des MsbG im von der Bundesnetzagentur vorgegebenen, bundeseinheitlichen Format

Welcher Zähler wird verbaut?

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist in Erzeugungsanlagen eine moderne Messeinrichtung (mME) einzubauen.
Diese Messtechnik kann nur in Anlagen mit einer Dreipunktbefestigung oder Stecktechnik, sogenannte elektronische Haushaltszähler (ehz), eingebaut werden.

Weitere Informationen zur modernen Messeinrichtung finden Sie unter folgendem Link: Messeinrichtung 
 
Wichtiger Hinweis: Moderne Messeinrichtungen sind als Hutschienengeräte nicht verfügbar, daher müssen Sie Ihre Anlage im Vorfeld auf eigene Kosten umbauen lassen.
 

Wie wird beim Gerätewechsel vorgegangen?

Der Wechsel des Gerätes dauert etwa 15-20 Minuten und erfolgt in der Regel durch einen einfachen Tausch an der Stelle Ihres bisherigen Zählers. 
Bitte beachten Sie, dass wir für den Wechsel des Stromzählers Ihre Stromversorgung bzw. die Einspeisung für etwa 15 Minuten unterbrechen müssen. Ziehen Sie möglichst alle Netzstecker aus der Steckdose.
Für einen reibungslosen Zählerwechsel ermöglichen Sie unserem Monteur bitte einen freien Zugang zu Ihrem Zählerschrank. 

 

Informationen zur Wahl des Messstellenbetreibers

Welche Auswahlmöglichkeiten habe ich als Kunde?

Im Rahmen der gesetzlichen Anpassungen haben Sie die Möglichkeit, einen Messstellenbetreiber frei zu wählen. Hierfür stehen Ihnen die folgenden Optionen zur Auswahl:

 

EAM Netz GmbH

Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber und nach § 3 MsbG sind wir gesetzlich verpflichtet, den Betrieb Ihrer Messstelle durchzuführen. Informationen dazu finden Sie hier.

Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Die Kosten für den Messstellenbetrieb belaufen sich auf 20 Euro pro Jahr (brutto, inkl. aller Abgaben). Das zugehörige Preisblatt finden Sie hier.

 

Anderer Messstellenbetreiber

Sie beauftragen eigenverantwortlich einen anderen Messstellenbetreiber Ihrer Wahl, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

 

Eigener Messstellenbetrieb

Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich und übernehmen den Messstellenbetrieb eigenständig. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall alle erforderlichen Unterlagen vor dem Zählerwechsel ein.
 
Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie hierbei nicht weiter beraten können.

Technische Anschlussbedingungen

Muss mein Zählerplatz umgebaut werden?

Falls Ihr Zählerplatz nicht mehr vollständig den aktuellen technischen Anforderungen (TAB) entspricht, bitten wir Sie, unabhängig von Ihrer Entscheidung über den Messstellenbetreiber, den erforderlichen Umbau des Zählerplatzes durch einen von Ihnen zu beauftragenden Elektroinstallateur ausführen zu lassen.

Sollte bei Ihnen ein Hutschienenzähler vorhanden sein, beachten Sie zusätzlich zu den Anforderungen der TAB ebenfalls die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz bei der Beauftragung eines eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen“.

Als Eigentümer der Anlage tragen Sie die dabei entstehenden Kosten. Nach dem Umbau des Zählerplatzes ist Ihre Anlage für die Zukunft gerüstet. Das Elektroinstallationsunternehmen stimmt im Nachgang den Wechsel des Zählers mit dem von Ihnen gewählten Messstellenbetreiber ab.

Zähler Stecktechnik

Hutschienenzähler

Zähler 3-Punkt-Aufhängung

Rückmeldebogen zur Wahl des Messstellenbetreibers

Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (mit *markiert) aus. Gern würden wir Ihre Telefonnummer bzw. E-Mailadresse für zukünftige Kontaktaufnahmen im Rahmen eines Zählerwechsels, einer Störung oder einer Ablesung bei uns speichern, um Ihnen einen effizienten Service zu bieten.

Kundendaten
Wahl des Messtellenbetreibers
Zählertyp in der Anlage

Bei Hutschienengeräten ist der Zählerplatz für gewöhnlich nicht für den Einbau einer mME geeignet. Die EAM Netz GmbH kann daher Ihren Zähler nicht ohne weiteres wechseln. Als Eigentümer der Anlage tragen Sie dabei die entstehenden Kosten für den Umbau des Zählerplatzes.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Zählerstandserfassung und der dafür nötigen Zuordnung und Weiterleitung an die betroffenen anderen Marktpartner (z.B. Lieferanten) nach den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Kommunikationsformaten verarbeitet. Wir verarbeiten die uns von Ihnen mitgeteilten Daten gewissenhaft gemäß unserer Datenschutzinformation. Diese steht Ihnen in transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form jederzeit zur Verfügung unter: 

Datenschutzinformation

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