Kundeneigene Zähler
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihren kundeneigenen Zähler auf einen Blick.
Sofern Sie gar keine Informationen suchen, sondern uns einfach und schnell Ihre Rückmeldung auf unser Schreiben mitteilen möchten, dann klicken Sie direkt auf den unten stehenden Button.
Gern können Sie sich auch über nebenstehende Kundenzähler-Hotline oder per E-Mail an uns wenden.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Welche gesetzlichen Änderungen ergeben sich für die Messung meiner Stromeinspeisung?
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dürfen Einspeisezähler nur noch von Personen oder Unternehmen eingebaut und betrieben werden, die die folgenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen:
Gesetzliche Regelung | Anforderung |
---|---|
§ 3 Abs. 2 MsbG | Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Systeme |
§ 3 Abs. 2 MsbG | Mess- und Eichrechtskonformität der Messung |
§ 3 Abs. 2 MsbG | Messwertaufbereitung sowie form- und fristgerechten Datenübertragung |
§ 5 Abs. 2 MsbG | Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages und Datenverarbeitung |
§ 8 Abs. 2 MsbG | Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) |
§ 52 MsbG | Form- und fristgerechte elektronische und verschlüsselte Datenübertragung nach Maßgabe des MsbG im von der Bundesnetzagentur vorgegebenen, bundeseinheitlichen Format |
Welcher Zähler wird verbaut?
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist in Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung ab 7 kWp ein intelligentes Messsystem (iMSys) einzubauen. Anlagen mit einer kleineren installierten Leistung erhalten eine moderne Messeinrichtung (mME).
Diese neue Messtechnik kann nur in Anlagen mit einer Dreipunktbefestigung oder Stecktechnik – sogenannte elektronische Haushaltszähler (ehz) – eingebaut werden.
Weitere Informationen zur modernen Messeinrichtung finden Sie unter folgendem Link: Messeinrichtung
Wichtiger Hinweis: Moderne Messeinrichtungen sind als Hutschienengeräte nicht verfügbar, daher müssen Sie Ihre Anlage vor dem Zählerwechsel auf eigene Kosten umbauen lassen.
Wie wird beim Gerätewechsel vorgegangen?
Der Wechsel des Gerätes dauert etwa 15-20 Minuten und erfolgt in der Regel durch einen einfachen Tausch an der Stelle Ihres bisherigen Zählers, das heißt an Ihrem Zählerplatz.
Während des Zählerwechsels wird die Stromversorgung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses kurzzeitig unterbrochen. Bitte denken Sie deshalb daran, zum vereinbarten Termin bei allen elektronischen Geräten den Netzstecker aus der Steckdose zu ziehen bzw. die Geräte vom Stromnetz zu trennen. Dies könnten beispielsweise Ihr Fernseher, Computer, Internetrouter oder Ihre Heizungsanlage sein und gilt auch für im „Stand-by-Modus“ betriebene Geräte. Weiter empfehlen wir Ihnen, den Zählerstand Ihres zu wechselnden Stromzählers am Tag des Wechsels für Ihre Unterlagen zu notieren.
Für einen reibungslosen Zählerwechsel ermöglichen Sie unserem Monteur bitte einen freien Zugang zu Ihrem Zählerschrank.
Informationen zur Wahl des Messstellenbetreibers
Welche Auswahlmöglichkeiten habe ich als Kunde?
In Deutschland haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen. Hierfür stehen Ihnen die folgenden Optionen zur Auswahl:
EAM Netz GmbH
Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir nach § 3 MsbG gesetzlich dazu verpflichtet, den Betrieb Ihrer Messstelle sicher zu stellen und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben durchzuführen. Informationen dazu finden Sie hier.
Der Zählerwechsel ist für Sie kostenlos. Die Kosten für den Messstellenbetrieb belaufen sich auf 25 Euro pro Jahr (brutto, inkl. aller Abgaben). Das zugehörige Preisblatt finden Sie hier.
Anderer Messstellenbetreiber
Sie beauftragen eigenverantwortlich einen anderen Messstellenbetreiber Ihrer Wahl, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Eigener Messstellenbetrieb
Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich und übernehmen den Messstellenbetrieb eigenständig. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall alle erforderlichen Unterlagen vor dem Zählerwechsel ein.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie hierbei nicht weiter beraten können.
Technische Anschlussbedingungen
Muss mein Zählerplatz umgebaut werden?
Falls Ihr Zählerplatz nicht mehr vollständig den aktuellen technischen Anforderungen (TAB) entspricht, bitten wir Sie, unabhängig von Ihrer Entscheidung über den Messstellenbetreiber, den erforderlichen Umbau des Zählerplatzes durch einen von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur ausführen zu lassen.
Sollte bei Ihnen ein Hutschienenzähler vorhanden sein, beachten Sie zusätzlich zu den Anforderungen der TAB ebenfalls die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 „Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz bei der Beauftragung eines eingetragenen Elektroinstallationsunternehmen“.
Als Eigentümer der Anlage tragen Sie die dabei entstehenden Kosten. Nach dem Umbau des Zählerplatzes ist Ihre Anlage für die Zukunft gerüstet. Das Elektroinstallationsunternehmen stimmt im Nachgang den Wechsel des Zählers mit dem von Ihnen gewählten Messstellenbetreiber ab.

Zähler Stecktechnik

Hutschienenzähler

Zähler 3-Punkt-Aufhängung