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Direktversorgung einer SelbstversorgergemeinschaftMieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Bei der Direktversorgung einer Selbstversorgergemeinschaft wird Strom direkt vor Ort, also am Mehrfamilien- oder Gewerbegebäude, erzeugt und durch die Bewohner verbraucht. Dieser Strom wird nicht durch das öffentliche Netz geleitet.​

Es gibt zwei Modelle der Direktversorgung: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Das klassische Mieterstrommodell existiert schon länger, relativ neu dagegen ist die Möglichkeit eines „virtuellen Summenzählers“ beim Mieterstrommodell und die sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“.

​Details siehe auch Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur - Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden: Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung

Die Unterschiede im Überblick

Der Aufteilungsschlüssel kann auf zwei Arten festgelegt werden: statisch oder dynamisch. ​

  • Beim statischen Aufteilungsschlüssel wird der erzeugte Strom nach festen Prozentsätzen an die Teilnehmer verteilt, egal wie viel sie insgesamt verbrauchen. Der Betreiber der Anlage teilt der EAM Netz GmbH mit, welcher Teilnehmer wie viel Prozent des erzeugten Stroms bekommt.
  • Beim dynamischen Aufteilungsschlüssel wird der erzeugte Strom je nach tatsächlichem Verbrauch der einzelnen Teilnehmer und aller Teilnehmern zusammen verteilt. Mit diesem Modell kann der erzeugte Strom im Gebäude besser selbst genutzt werden.​

​Informationen zum Mieterstromzuschlag finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter dem Stichwort Mieterstromzuschlag.

 

Wer ist an der Direktversorgung beteiligt?

Anmelden und Abmelden von Teilnehmern der Selbstversorgergemeinschaft​

Das Messkonzept ist im Vorfeld mit der EAM Netz GmbH abzustimmen. Unter dem Link Messkonzept finden Sie im Auswahlblatt MK D das passende Messkonzept für die Umsetzung Ihrer geplanten Selbstversorgergemeinschaft.​

​Mieter, die nicht teilnehmen und noch keinen Zähler verbaut haben:​

Für den Einbau einer Untermessung muss eine Inbetriebsetzungsanzeige im Online-Portal durch einen Installateur erfolgen. Parallel muss das Formular „Anmeldung Marktlokation Kundenanlage“ (siehe Downloadbereich) an das im Formular angegebene Postfach gesendet werden. Andernfalls können die Verbrauchsmengen der Untermessung nicht von der Hauptmessung abgezogen werden.​

Mieter, die nicht teilnehmen und schon einen Zähler verbaut haben:​

Sofern eine Messung eines Messstellenbetreibers gemäß Messstellenbetriebsgesetz als Untermessung vorhanden ist und nur noch die Marktlokation durch den Netzbetreiber bereit gestellt werden soll, muss nur das Formular „Anmeldung Marktlokation Kundenanlage“ (siehe Downloadbereich) an das im Formular angegebene Postfach gesendet werden.​

Mieter, die teilnehmen und ihren beim Netzbetreiber registrierten Zähler nicht mehr benötigen:​

Wenn ein teilnehmender Mieter nicht mehr durch einen eigenen Strom-Lieferanten versorgt werden soll oder aus anderen Gründen keine Marktlokation mehr benötigt wird, muss das Formular „Abmeldung Marktlokation Kundenanlage“ (siehe Downloadbereich) an das im Formular angegebene Postfach gesendet werden. Die Strommengen dieser Untermessung werden dann zum Stichtag nicht mehr von der Übergabemessung abgezogen.​