Einspeisung von Strom
Zur Feststellung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit sind alle Erzeugungsanlagen, die an das Netz der EAM Netz GmbH angeschlossen werden, vor Inbetriebnahme, anzumelden.
Erzeugungsanlagen und Speichereinheiten sind unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik so zu errichten, dass ein störungsfreier Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Versorgungsnetz gewährleistet ist.
Hierbei sind unter anderem in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten:
- die einschlägigen DIN-VDE Normen
- die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der EAM Netz GmbH
- das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- EEG und/ oder KWKG