Infos für Elektroinstallateure
Als Installateur tragen Sie viel Verantwortung für den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz. Damit Sie wissen, was Sie dabei beachten müssen, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen, die richtigen Ansprechpartner für Ihre Region und technische Informationen.
Technische Mindestanforderungen
Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen und Bedingungen rund um das Thema Netzanschluss, die im Netzgebiet der EAM Netz zu beachten sind. Dazu gehören insbesondere die Technische Anschlussbedingungen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz und die Anforderungen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen. Der Anschluss von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen erfolgt in individueller Abstimmung zwischen der Kommune und EAM Netz.
Allgemeine Technische Anschlussbedingungen und Hinweise
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung(186 KB, pdf)
- BDEW-Bundesmusterwortlaut für technische Anschlussbedingungen Niederspannung(968 KB, pdf)
- Technischer Hinweis zum Aufbau von halbindirekten Messungen(201 KB, pdf)
- Aufbauhinweise für direkt messende Zähleranlagen, steuerbare Verbrauchseinrichtungen bzw. Erzeugungsanlagen im Netzgebiet der EAM Netz GmbH(1 MB, pdf)
- Hinweise zum Umgang mit intelligenten Messsystemen(303 KB, pdf)
Technische Anforderungen und Hinweise zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Erzeugungsanlagen
- Technischer Hinweis zur Umsetzung der Festlegung für “Steuerbare Verbrauchseinrichtungen” der Bundesnetzagentur zu §14a EnWG im Netzgebiet der EAM Netz GmbH(128 KB, pdf)
- Technische Mindestanforderungen Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen(146 KB, pdf)
- BDEW Anwendungshilfe zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen(797 KB, pdf)
Downloads gültig bis zum 31.12.2024
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 in neu zu errichtenden Gebäuden eine Erdungsanlage erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Erdungsanlage gemäß DIN 18014 zu errichten. Abweichend hiervon können entsprechend DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 zudem Erdungsanlagen errichtet werden, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, sofern die abweichende Lösung – insbesondere im Hinblick auf Erdfühligkeit, Korrosionsbeständigkeit, thermische Beanspruchung und mechanische Festigkeit – gleichwertig sowie für die Erreichung der Schutzziele und Funktionen geeignet ist. Dies gilt entsprechend im Netzgebiet der EAM Netz GmbH. Weitere Informationen hierzu können auf dieser Website des VDE|FNN eingesehen werden.
- Netznutzung für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (88 KB, pdf)
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)(84 KB, pdf)
- Ergänzende Bedingungen zur NAV gültig ab 01.01.2026(97 KB, pdf)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur NAV gültig ab 01.01.2026(219 KB, pdf)
- Ergänzende Bedingungen zur NAV gültig bis 31.12.2025(581 KB, pdf)
- Preisblatt zu den Ergaenzenden Bedingungen zur NAV gueltig bis 31.12.2025(220 KB, pdf)

Information über Erzeugungsanlagen
Interessieren Sie sich für den Betrieb von Erzeugungsanlagen? Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Anschluss, gesetzlichen Regelungen, Vermarktung und Netzfrequenz.
Stromanmeldung und Inbetriebsetzung
Für Anmeldungen zum Netzanschluss, für Stromzähler und Erzeugungsanlagen verwenden Sie bitte unser Onlineportal.
Bitte richten Sie technische Fragen zu Bauvorhaben im Netzgebiet der EAM Netz an unsere zuständigen Standorte gemäß der PLZ-Suche
Dazu zählen u. a.
- Anschluss an das Niederspannungsnetz (z. B. für Hausanschlüsse, Baustromversorgung, Änderungen, Erweiterungen und Trennung von Anlagen oder Austausch von Messeinrichtungen/Stromzählern)
- Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung
Eintragung in das Installateurverzeichnis der EAM Netz
Möchten Sie gerne in das Installateurverzeichnis der EAM Netz aufgenommen werden? Alle notwendigen Informationen für Ihre Eintragung erhalten Sie hier.
Gasteintragung
Wenn Sie bereits bei einem für Ihren Firmensitz zuständigen Netzbetreiber in ein Installateurverzeichnis eingetragen sind, registrieren Sie sich bitte hier.
Neueintragung
Grundlage für die Eintragung in unser Installateurverzeichnis sind die „Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)“.
Für eine Neueintragung in unser Installateurverzeichnis füllen Sie bitte den Antrag auf Eintragung in unser Elektro-Installateurverzeichnis vollständig aus, den Sie hier in unseren Downloads finden. Schicken Sie diesen bitte im Original an die im Antrag angegebene Adresse.
Benötigte Nachweise
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag noch folgende Dokumente in Kopie (keine Originale) hinzu:
- Gewerbeanmeldung
- Handwerkskarte
- Meisterbrief und Zeugnis oder ähnliches
- Anstellungsvertrag der verantwortlichen Fachkraft (wenn diese nicht Eigentümer ist)
Ob in Ihrem Fall der Sachkundennachweis TREI erforderlich ist, entnehmen Sie bitte der Matrix auf Seite 16 derGrundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk
Aktuelle Informationen für Elektroinstallateure
Damit Sie als Installateur immer auf dem neuesten Stand sind, haben wir hier stets aktuelle Infos für Sie zum Download bereit. Schauen Sie einfach öfters vorbei, um sich zu informieren.
2025
Webinare zur Umsetzung von § 14a EnWG für Installateure
Fortbildungsveranstaltung 2025
Die Seite wird momentan überarbeitet.
Fortbildungen
Vor dem Hintergrund der Energiewende und der Neuerungen im Bereich der Elektroinstallation hat der Bundesinstallateurausschuss neue Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk erarbeitet. Darin wird festgelegt, dass zur Verlängerung der Installateurausweise die eingetragenen verantwortlichen Fachkräfte Fortbildungsveranstaltungen nachweisen müssen. Möchten Sie weitere Details dazu erfahren…
Alle verantwortlichen Elektrofachkräfte eines im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektro-Installationsunternehmens.
Für die Verlängerung des Installateurausweises muss ab dem 01.01.2026 bei EAM Netz jede eingetragene verantwortliche Elektrofachkraft eine Fortbildung nachweisen. Im Netzgebiet der EAM haben die Installateurausweise grundsätzlich eine Gültigkeit von 3 Jahren. Während der 3-jährigen Laufzeit des Installateurausweises muss dann auch in den Folgejahren je eine Schulung besucht und im Zuge der Ausweisverlängerung nachgewiesen werden.
Die EAM Netz hat im Frühjahr 2025 Fortbildungs-Veranstaltungen angeboten. Da es sich zunächst um ein freiwilliges, kostenloses Fortbildungsangebot der EAM Netz handelt, besteht kein Anspruch und keine Gewähr auf Fortbildungen in den Folgejahren.
Wir bieten die notwendigen Fortbildungen für unsere eingetragenen Installationsunternehmen kostenfrei an.
Die genauen Termine teilen wir Ihnen rechtzeitig per E-Mail mit.
Nein, wir bieten die Fortbildung ausschließlich für bei uns im Netzgebiet ansässige Firmen und deren Fachkräfte an.
Kann ich eine Fortbildung bei einem anderen Bildungsträger besuchen?
Selbstverständlich können Sie die Fortbildung auch bei einem anderen Bildungsträger absolvieren. Achten Sie hierbei bitte darauf, dass die Fortbildung die festgelegten Themengebiete umfasst. Die Themengebiete werden jährlich vom Bundesinstallateurausschuss (BIA) festgelegt. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte reichen Sie uns in diesem Fall den Fortbildungsnachweis im Zuge der Ausweisverlängerung über das Onlineportal mit ein.
Sollte Ihnen keiner der 10 angebotenen Termin passen, wenden Sie sich bitte an einen anderen Bildungsträger. Die Landesinnungsverbände, die örtliche Elektroinnung oder die Fortbildungsstätten des Elektrohandwerks können hier weiterhelfen.