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Marktstammdatenregister

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein Instrument geschaffen werden, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses vor allem an Stromerzeugungsanlagen soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert und der Energiemarkt als Ganzes abgebildet werden. Viele behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.

Das MaStR hat das PV-Meldeportal und das Anlagenregister zum 31.01.2019 abgelöst. Die Pflege und Betreuung erfolgen durch die Bundesnetzagentur. Weitere Informationen:

Homepage des Marktstammdatenregisters