Stromnetzbetreiber sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie zur Deckung von Netzverlusten verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromnetzzugangsverordnung sowie die Festlegungen der Bundesnetzagentur (Az: BK6-08-006) verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren.
Die Beschaffung dieses Bedarfes erfolgt in mehreren separaten Ausschreibungen. Die Veröffentlichung der einzelnen Ausschreibungstermine kann kurzfristig erfolgen. Um eine möglichst hohe Anzahl von Marktteilnehmern hierüber zu informieren, wird die EAM Netz sämtliche ihr mit E-Mail-Adresse bekannten Marktteilnehmer kurzfristig auf elektronischem Wege über den jeweils anstehenden Ausschreibungstermin in Kenntnis setzen.
Sollten Sie nicht unsere Initial-E-Mail erhalten und Interesse an einer Angebotsabgabe haben, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Ihrer E-Mail-Adresse an Netzbilanzkreise@EAM-Netz.de zu. Die Nachricht sollte einen Hinweis auf Ihr generelles Interesse an den Ausschreibungsterminen zur Verlustenergiebeschaffung enthalten.
Hinweis: Die EAM Netz behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.