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Ihre Energie fürs Netz

Für die Einspeisung von Biogas in das öffentliche Gasnetz sind einige Regelungen zu beachten. Gemäß § 33 GasNZV stellen wir hier eine Karte zur Netzauslastung Biogas zur Verfügung.

Karte zur Netzauslastung

Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der EAM Netz benötigen wir den vollständig ausgefüllten „Antrag auf Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas“.

Wichtige Eckpunkte für eine Biogasanlage

Wichtige Bestandteile, die zur Genehmigung einer Biogasanlage relevant werden, sind unter anderem folgende Punkte:

  • Standort der Anlage
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
  • Größe der Anlage [m³/h i. N.]
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens
  • erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten)

Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der EAM Netz zum Anschluss an das Erdgasnetz und zur Einspeisung von Biogas.

Nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind. Auch über die Höhe einer Vorauszahlung für die Prüfung informieren wir Sie dann.

Nach Zahlungseingang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der EAM Netz prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir unverzüglich, spätestens drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.

Nach Mitteilung eines positiven Prüfungsergebnisses erhalten Sie innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot.

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Einspeisemanagement

Mit dem richtigen Management stellen wir die Integration umweltschonender Energien ins Netz sicher.

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Fragen & Antworten

Hier haben wir die wichtigsten Fragen und unsere Antworten darauf gebündelt.

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Vergütung

Wir nennen Ihnen die aktuellen Vergütungssätze der staatlichen Förderung für Ihre Einspeisung.