Zum Hauptinhalt springen

Damit Sie bei den Netzentgelten für Erdgas den Überblick behalten, haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten die relevanten Informationen zusammengestellt. Mit übersichtlichen Preisblättern, unseren Rechenbeispielen und weiteren Informationen erhalten Sie schnell einen Eindruck, was die EAM Netz bei den Entgelten im Bereich Erdgas anbietet.

Netzentgelte Erdgas 2017

Die für die EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der EAM umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01. Januar 2019 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore-Haftungsumlage, dem § 19 StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. weitere Umlagen sowie die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2017

Hier finden Sie einige Beispielberechnungen, die Ihnen die Entgeltbestimmung bei der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) verdeutlichen soll. So können Sie die angegebenen Zahlen und Vorgaben mit Ihren Voraussetzungen vergleichen und erhalten so eine bessere Einschätzung Ihrer eigenen Berechnung. Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2014.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,245

3.675,00

2

1.500.000

0,232

3.480,00

3

4.000.000

0,205

8.200,00

4

8.000.000

0,156

12.480,00

5

3.000.000

0,118

3.540,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

31.375,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

13,68

10.260,00

2

750

13,20

9.900,00

3

1.500

12,36

18.540,00

4

1.000

11,16

11.160,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

49.860,00

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

744,24 €

Messung:

188,40 €

Abrechnungsentgelt:

276,60 €

Jährliches Netzentgelt:

31.375,00 € + 49.860,00 € + 744,24 € + 188,40 € + 276,60 €
= 82.444,24 €

Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten.


Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,053 ct/kWh = 252,72 €/a

Grundpreis:

27,72 €/a

Messstellenbetrieb:

13,08 €/a

Messung:

2,40 €/a

Abrechnungsentgelt:

10,56 €/a

Jährliches Netzentgelt:

252,72 € + 27,72 € + 13,08 € + 2,40 € + 10,56 €
= 306,48 €

Das zuvor genannte Entgelt erhöht sich um die Konzessionsabgabe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2018

Die für die EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der EAM umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01. Januar 2019 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore-Haftungsumlage, dem § 19 StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. weitere Umlagen sowie die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2018

Die für die EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der EAM umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01. Januar 2019 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore-Haftungsumlage, dem § 19 StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. weitere Umlagen sowie die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2018

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2019

 für die EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der EAM umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01. Januar 2019 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore-Haftungsumlage, dem § 19 StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. weitere Umlagen sowie die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2019

Hier finden Sie einige Beispielberechnungen, die Ihnen die Entgeltbestimmung bei der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) verdeutlichen soll. So können Sie die angegebenen Zahlen und Vorgaben mit Ihren Voraussetzungen vergleichen und erhalten so eine bessere Einschätzung Ihrer eigenen Berechnung. Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2014.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,245

3.675,00

2

1.500.000

0,232

3.480,00

3

4.000.000

0,205

8.200,00

4

8.000.000

0,156

12.480,00

5

3.000.000

0,118

3.540,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

31.375,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

13,68

10.260,00

2

750

13,20

9.900,00

3

1.500

12,36

18.540,00

4

1.000

11,16

11.160,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

49.860,00

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

744,24 €

Messung:

188,40 €

Abrechnungsentgelt:

276,60 €

Jährliches Netzentgelt:

31.375,00 € + 49.860,00 € + 744,24 € + 188,40 € + 276,60 €
= 82.444,24 €

Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten.


Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,053 ct/kWh = 252,72 €/a

Grundpreis:

27,72 €/a

Messstellenbetrieb:

13,08 €/a

Messung:

2,40 €/a

Abrechnungsentgelt:

10,56 €/a

Jährliches Netzentgelt:

252,72 € + 27,72 € + 13,08 € + 2,40 € + 10,56 €
= 306,48 €

Das zuvor genannte Entgelt erhöht sich um die Konzessionsabgabe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2023

Die für die EAM Netz GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2023 ist  gemäß §  17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der EAM Netz umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2023 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2023

Die Ermittlung des entstehenden Gesamtentgelts für die Nutzung unseres Netzes haben wir für Sie in den nachstehenden Beispielen verdeutlicht.

Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2020.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,314

4.710,00

2

1.500.000

0,290

4.350,00

3

4.000.000

0,245

9.800,00

4

8.000.000

0,183

14.640,00

5

3.000.000

0,149

4.470,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

37.970,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

17,52

13.140,00

2

750

16,59

12.442,50

3

1.500

15,12

22.680,00

4

1.000

13,37

13.370,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

61.632,50

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

7625,68 €

Messung (tägliche Datenbereitstellung):

191,52 €

Jährliches Netzentgelt:

37.970,00 € + 61.632,50 € + 744,24 € + 625,68 € + 191,52 €
= 100.419,70 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe.


Anwendungsbeispiel nicht Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,349 ct/kWh = 323,76 €/a

Grundpreis:

35,64 €/a

Messstellenbetrieb:

11,04 €/a

Messung:

2,52 €/a

Jährliches Netzentgelt:

323,76 € + 35,64 € + 11,04 € + 2,52 €
= 372,96 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2024

Die für die EAM Netz GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2024 ist  gemäß §  17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der EAM Netz umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2024 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2024

Die Ermittlung des entstehenden Gesamtentgelts für die Nutzung unseres Netzes haben wir für Sie in den nachstehenden Beispielen verdeutlicht.

Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2020.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,314

4.710,00

2

1.500.000

0,290

4.350,00

3

4.000.000

0,245

9.800,00

4

8.000.000

0,183

14.640,00

5

3.000.000

0,149

4.470,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

37.970,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

17,52

13.140,00

2

750

16,59

12.442,50

3

1.500

15,12

22.680,00

4

1.000

13,37

13.370,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

61.632,50

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

7625,68 €

Messung (tägliche Datenbereitstellung):

191,52 €

Jährliches Netzentgelt:

37.970,00 € + 61.632,50 € + 744,24 € + 625,68 € + 191,52 €
= 100.419,70 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe.


Anwendungsbeispiel nicht Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,349 ct/kWh = 323,76 €/a

Grundpreis:

35,64 €/a

Messstellenbetrieb:

11,04 €/a

Messung:

2,52 €/a

Jährliches Netzentgelt:

323,76 € + 35,64 € + 11,04 € + 2,52 €
= 372,96 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2022

Die für die EAM Netz GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2022 ist  gemäß §  17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der EAM Netz umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2022 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2022

Die Ermittlung des entstehenden Gesamtentgelts für die Nutzung unseres Netzes haben wir für Sie in den nachstehenden Beispielen verdeutlicht.

Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2020.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,314

4.710,00

2

1.500.000

0,290

4.350,00

3

4.000.000

0,245

9.800,00

4

8.000.000

0,183

14.640,00

5

3.000.000

0,149

4.470,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

37.970,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

17,52

13.140,00

2

750

16,59

12.442,50

3

1.500

15,12

22.680,00

4

1.000

13,37

13.370,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

61.632,50

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

7625,68 €

Messung (tägliche Datenbereitstellung):

191,52 €

Jährliches Netzentgelt:

37.970,00 € + 61.632,50 € + 744,24 € + 625,68 € + 191,52 €
= 100.419,70 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe.


Anwendungsbeispiel nicht Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,349 ct/kWh = 323,76 €/a

Grundpreis:

35,64 €/a

Messstellenbetrieb:

11,04 €/a

Messung:

2,52 €/a

Jährliches Netzentgelt:

323,76 € + 35,64 € + 11,04 € + 2,52 €
= 372,96 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2021

Die für die EAM Netz GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2021 ist  gemäß §  17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der EAM Netz umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2021 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2021

Die Ermittlung des entstehenden Gesamtentgelts für die Nutzung unseres Netzes haben wir für Sie in den nachstehenden Beispielen verdeutlicht.

Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2020.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,314

4.710,00

2

1.500.000

0,290

4.350,00

3

4.000.000

0,245

9.800,00

4

8.000.000

0,183

14.640,00

5

3.000.000

0,149

4.470,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

37.970,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

17,52

13.140,00

2

750

16,59

12.442,50

3

1.500

15,12

22.680,00

4

1.000

13,37

13.370,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

61.632,50

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

7625,68 €

Messung (tägliche Datenbereitstellung):

191,52 €

Jährliches Netzentgelt:

37.970,00 € + 61.632,50 € + 744,24 € + 625,68 € + 191,52 €
= 100.419,70 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe.


Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,349 ct/kWh = 323,76 €/a

Grundpreis:

35,64 €/a

Messstellenbetrieb:

11,04 €/a

Messung:

2,52 €/a

Jährliches Netzentgelt:

323,76 € + 35,64 € + 11,04 € + 2,52 €
= 372,96 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2020

Die für die EAM Netz GmbH von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2020 ist  gemäß §  17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Gasverteilernetz der EAM Netz umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 1. Januar 2020 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass die Mehrkosten aus Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2020

Die Ermittlung des entstehenden Gesamtentgelts für die Nutzung unseres Netzes haben wir für Sie in den nachstehenden Beispielen verdeutlicht.

Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2020.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,314

4.710,00

2

1.500.000

0,290

4.350,00

3

4.000.000

0,245

9.800,00

4

8.000.000

0,183

14.640,00

5

3.000.000

0,149

4.470,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

37.970,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

17,52

13.140,00

2

750

16,59

12.442,50

3

1.500

15,12

22.680,00

4

1.000

13,37

13.370,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

61.632,50

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

7625,68 €

Messung (tägliche Datenbereitstellung):

191,52 €

Jährliches Netzentgelt:

37.970,00 € + 61.632,50 € + 744,24 € + 625,68 € + 191,52 €
= 100.419,70 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe.


Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,349 ct/kWh = 323,76 €/a

Grundpreis:

35,64 €/a

Messstellenbetrieb:

11,04 €/a

Messung:

2,52 €/a

Jährliches Netzentgelt:

323,76 € + 35,64 € + 11,04 € + 2,52 €
= 372,96 €

Alle dargestellten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich definierten Umlagen sowie Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2016

Die für die EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der EAM umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01. Januar 2019 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore-Haftungsumlage, dem § 19 StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. weitere Umlagen sowie die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2016

Hier finden Sie einige Beispielberechnungen, die Ihnen die Entgeltbestimmung bei der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) verdeutlichen soll. So können Sie die angegebenen Zahlen und Vorgaben mit Ihren Voraussetzungen vergleichen und erhalten so eine bessere Einschätzung Ihrer eigenen Berechnung. Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2014.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,245

3.675,00

2

1.500.000

0,232

3.480,00

3

4.000.000

0,205

8.200,00

4

8.000.000

0,156

12.480,00

5

3.000.000

0,118

3.540,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

31.375,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

13,68

10.260,00

2

750

13,20

9.900,00

3

1.500

12,36

18.540,00

4

1.000

11,16

11.160,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

49.860,00

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

744,24 €

Messung:

188,40 €

Abrechnungsentgelt:

276,60 €

Jährliches Netzentgelt:

31.375,00 € + 49.860,00 € + 744,24 € + 188,40 € + 276,60 €
= 82.444,24 €

Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten.


Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,053 ct/kWh = 252,72 €/a

Grundpreis:

27,72 €/a

Messstellenbetrieb:

13,08 €/a

Messung:

2,40 €/a

Abrechnungsentgelt:

10,56 €/a

Jährliches Netzentgelt:

252,72 € + 27,72 € + 13,08 € + 2,40 € + 10,56 €
= 306,48 €

Das zuvor genannte Entgelt erhöht sich um die Konzessionsabgabe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2015

Die für die EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der EAM umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01. Januar 2019 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore-Haftungsumlage, dem § 19 StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. weitere Umlagen sowie die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2015

Hier finden Sie einige Beispielberechnungen, die Ihnen die Entgeltbestimmung bei der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) verdeutlichen soll. So können Sie die angegebenen Zahlen und Vorgaben mit Ihren Voraussetzungen vergleichen und erhalten so eine bessere Einschätzung Ihrer eigenen Berechnung. Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2014.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,245

3.675,00

2

1.500.000

0,232

3.480,00

3

4.000.000

0,205

8.200,00

4

8.000.000

0,156

12.480,00

5

3.000.000

0,118

3.540,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

31.375,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

13,68

10.260,00

2

750

13,20

9.900,00

3

1.500

12,36

18.540,00

4

1.000

11,16

11.160,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

49.860,00

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

744,24 €

Messung:

188,40 €

Abrechnungsentgelt:

276,60 €

Jährliches Netzentgelt:

31.375,00 € + 49.860,00 € + 744,24 € + 188,40 € + 276,60 €
= 82.444,24 €

Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten.


Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,053 ct/kWh = 252,72 €/a

Grundpreis:

27,72 €/a

Messstellenbetrieb:

13,08 €/a

Messung:

2,40 €/a

Abrechnungsentgelt:

10,56 €/a

Jährliches Netzentgelt:

252,72 € + 27,72 € + 13,08 € + 2,40 € + 10,56 €
= 306,48 €

Das zuvor genannte Entgelt erhöht sich um die Konzessionsabgabe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten. 

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, individuelle Netzentgelte zu veröffentlichen. Die von der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) gebildeten Entgelte finden Sie in der PDF-Datei, die Ihnen zum Download bereitsteht.

Hinweis: Die Sonderentgelte beinhalten nicht die Netzentgelte vorgelagerter Netzbetreiber.

Download

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas

Netzentgelte Erdgas 2014

Die für die EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) von der Bundesnetzagentur festgelegte Erlösobergrenze für das Jahr 2019 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV in Entgelte für den Zugang zum Stromverteilernetz der EAM umgesetzt worden. Die auf diese Weise gebildeten Entgelte werden ab dem 01. Januar 2019 angewandt.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Mehrkosten gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Offshore-Haftungsumlage, dem § 19 StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten und ggf. weitere Umlagen sowie die Konzessionsabgaben und die Umsatzsteuer nicht in den Netzentgelten enthalten sind.

Download

Preisblatt ab 1. Januar 2014

Hier finden Sie einige Beispielberechnungen, die Ihnen die Entgeltbestimmung bei der EAM Netz GmbH (vorher EnergieNetz Mitte GmbH) verdeutlichen soll. So können Sie die angegebenen Zahlen und Vorgaben mit Ihren Voraussetzungen vergleichen und erhalten so eine bessere Einschätzung Ihrer eigenen Berechnung. Basis der Beispielrechnungen ist das Preisblatt für 2014.

 

Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 18.000.000 kWh/a; P = 4.000 kW/a; Zählergröße G250


Ermittlung Arbeitsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Jahresarbeit wird mit dem Zonenarbeitspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahresarbeit des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden anschließend zum Netzentgelt Arbeit addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

1.500.000

0,245

3.675,00

2

1.500.000

0,232

3.480,00

3

4.000.000

0,205

8.200,00

4

8.000.000

0,156

12.480,00

5

3.000.000

0,118

3.540,00

Summe Arbeit

18.000.000

Summe Entgelt

31.375,00

Ermittlung Leistungsentgelt

Die in die Zone 1 fallende Leistung wird mit dem Zonenleistungspreis multipliziert. Diese Multiplikation wird für alle Folgebereiche durchgeführt, bis die individuelle Jahreshöchstleistung des Netznutzers erreicht ist. Die Zonenentgelte werden abschließend zum Netzentgelt Leistung addiert.

Zone

In Zone fallende Jahresarbeit in kWh/a

Zonenarbeitspreis in ct/kWh

Zonenentgelt in €/a

1

750

13,68

10.260,00

2

750

13,20

9.900,00

3

1.500

12,36

18.540,00

4

1.000

11,16

11.160,00

Summe Arbeit

4.000

Summe Entgelt

49.860,00

Sonstige Kosten

Messstellenbetrieb:

744,24 €

Messung:

188,40 €

Abrechnungsentgelt:

276,60 €

Jährliches Netzentgelt:

31.375,00 € + 49.860,00 € + 744,24 € + 188,40 € + 276,60 €
= 82.444,24 €

Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten.


Anwendungsbeispiel Leistungsgemessene Kunden

 

Annahmen

Netzkunde: W = 24.000 kWh/a; Zählergröße G4
Arbeitspreis = 24.000 kWh/a * 1,053 ct/kWh = 252,72 €/a

Grundpreis:

27,72 €/a

Messstellenbetrieb:

13,08 €/a

Messung:

2,40 €/a

Abrechnungsentgelt:

10,56 €/a

Jährliches Netzentgelt:

252,72 € + 27,72 € + 13,08 € + 2,40 € + 10,56 €
= 306,48 €

Das zuvor genannte Entgelt erhöht sich um die Konzessionsabgabe. Hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. Die Entgelte der vorgelagerten Netze sind enthalten. 

Energieversorgungsunternehmen müssen eine sogenannte Konzessionsabgabe an Gemeinden zahlen. Damit erkaufen sie sich das Recht, auf öffentlichem Grund Versorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben. Die Höhe der Konzessionsabgaben ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt.

Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist im Wesentlichen abhängig von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl).

Die Konzessionsabgaben sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises.

Download

Konzessionsabgaben Erdgas