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Neue Datenlieferverpflichtungen durch Redispatch 2.0

Ab dem 1. Oktober 2021 werden deutlich mehr Erzeugungsanlagen am Redispatch teilnehmen. Zur Engpassbeseitigung müssen die Netzbetreiber dann zusätzlich alle Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen), Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Speicher ab 100 kW elektrischer Leistung einbeziehen. Dadurch kommen nicht nur auf die Netzbetreiber, sondern ebenfalls auf die die Betreiber solcher Erzeugungsanlagen neue Aufgaben zu.
Damit Redispatch 2.0 gemäß den neuen Anforderungen fristgerecht umgesetzt werden kann, empfiehlt die EAM Netz GmbH als regionaler Verteilnetzbetreiber allen darin einbezogenen Anlagenbetreibern, rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen zu treffen sowie frühzeitig den Austausch mit dem zuständigen Netzbetreiber zu suchen.

Ihre Aufgaben als Anlagenbetreiber

Als Betreiber einer Einspeiseanlage im Netzgebiet der EAM Netz kommen vor der Einführung von Redispatch 2.0 die folgenden neuen Aufgaben auf Sie zu: 

  • Bitte benennen Sie bis zum 06.06.2021 einen Einsatzverantwortlichen (EIV, s.u.) und einen Betreiber der Technischen Ressource (BTR, s.u.). Der EIV sollte sich zeitnah beim DataProvider „Connect+“ registrieren.

    • Die Benennung ihres EIV und des BTR senden Sie bitte unter Nennung des Klarnamens und des BDEW Codes der jeweiligen Rolle an das Postfach: redispatch@eam-netz.de

  • Stellen Sie uns als Ihrem Verteilnetzbetreiber ab dem 15.08.2021 bis spätestens zum 15.09.2021 die notwendigen initialen Stammdaten (gemäß Festlegung der BNetzA) über den DataProvider Connect+ zur Verfügung.

  • Geben Sie bitte bei jeder Kommunikation mit Ihrem Verteilnetzbetreiber EAM Netz Ihre ID(´s) der Steuerbaren Ressource(n) (SR ID) an. Sie finden diese in unserem postalischen Anschreiben für Anlagenbetreiber. Sollten Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte unter: redispatch@eam-netz.de

  • Sollten Sie ein Wahlrecht zum Bilanzierungsverfahren (Prognose durch VNB oder Prognose durch Netzbetreiber) haben, dann teilen Sie uns ihre Wahl per Mail an redispatch@eam-netz.de mit. Falls Sie sich nicht melden, übernimmt die EAM Netz GmbH die Prognosen für Ihre Anlagen.

  • Falls aus Ihrem Anschreiben ein Wahlrecht bezüglich des Abrufprozesses (Duldungsfall oder Aufforderungsfall) und/oder des Abrechnungsverfahrens hervorgeht, teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit der initialen Datenmeldung (ab dem 15.07.2021 bis spätestens zum 15.08.2021) im XML-Format über den Datenprovider „connect+“ mit.

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Ihre Marktrollen im Redispatch 2.0 im Überblick

Für einen sicheren und reibungslos funktionierenden Austausch von Informationen zur Umsetzung von Redispatch 2.0 wurden bestimmte Verantwortlichkeiten und Aufgaben jeweils einer sogenannten Marktrolle zugeordnet. Natürliche oder juristische Personen können hierbei mehrere Rollen einnehmen. Für Sie als Anlagenbetreiber kommen dabei die folgenden Marktrollen in Betracht:

Anlagenbetreiber

Der Anlagenbetreiber ist per Gesetz (siehe § 3 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 EEG) die natürliche oder juristische Person, die eine EEG-, KWK- oder Speicher-Anlage betreibt. Er hat rechtliche Verpflichtungen und Ansprüche, die mit dem Anschlussnetzbetreiber vertraglich geregelt sind (bspw. für den Netzanschluss oder die Vergütung von eingespeistem Strom). Der Anlagenbetreiber ist der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) und der Einsatzverantwortliche (EIV), wenn er diese Rollen nicht an Dritte abtritt.

Betreiber der Technischen Ressource

Der BTR ist für den Betrieb einer Technischen Ressource (TR) verantwortlich. Dies kann im Redispatch-Prozess die Übermittlung von Echtzeitdaten oder meteorologischen Daten für die Ermittlung der zu bilanzierenden Energiemenge bzw. Ausfallarbeit umfassen. Die Rolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten (z. B. ein Direktvermarktungsunternehmen) mit der Wahrnehmung beauftragt. 

Einsatzverantwortlicher (EIV)

Der EIV ist für die Planung und Einsatzführung einer technischen Ressource (TR) und die Übermittlung der Fahrpläne verantwortlich. So muss er die für den Netzbetreiber erforderlichen Daten der Anlage aktuell und vollständig gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen beziehungsweise des BNetzA-Beschlusses zur Informationsbereitstellung (BK6-20-061) zur Verfügung stellen. Dazu gehören insbesondere verbindliche Informationen über den prognostizierten Anlageneinsatz und Nichtbeanspruchbarkeiten der Anlage. Der Datenaustausch wird bei uns über die Austauschplattform connect+ (Rolle des Data Providers) abgewickelt. Des Weiteren hat der EIV Aufforderungen zur Anpassung des Anlageneinsatzes zur Unterstützung des Netzbetriebes umzusetzen. Die Rolle wird vom Anlagenbetreiber wahrgenommen, soweit dieser keinen Dritten mit der Wahrnehmung beauftragt. Im Allgemeinen bietet sich ein Direktvermarktungsunternehmen für die Übernahme dieser Rolle an. 

Es gelten die Begriffsdefinitionen nach § 3 EnWG sowie § 2 StromNZV i. V. m. den Festlegungsverfahren zu den Kommunikationsprozessen (BK6-20-059) und zur Informationsbereitstellung (BK6-20-061) der Bundesnetzagentur.

Wie geht es weiter?

Da auch Sie ein Teil des neuen Redispatch-Prozesses sein werden, bitten wir Sie vor diesem Hintergrund, sich ebenfalls zeitnah mit dem Thema zu befassen und die nötigen Vorbereitungen für eine erfolgreiche Umsetzung zu treffen. Die folgende Abbildung enthält den aktuellen Zeitplan auf dem Weg zu Redispatch 2.0.

Redispatch 2.0 Service Center

Sie haben Fragen? Wir helfen gern!

FAQ

Die meistgestellten Fragen

Das Ziel des neuen Redispatch ist es, durch planbasiertes Verfahren Netzengpässe zu vermeiden.

Zu diesem Zweck müssen alle Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und marktbedingte Anpassungen (Echtzeitdaten) durch den Anlagenbetreiber an den Netzbetreiber übermittelt werden. Des Weiteren muss eine Einordnung der Anlagen hinsichtlich des Abrechnungs- und Bilanzierungsmodells erfolgen. 

Im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur Informationbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen der Bundesnetzagentur wurden folgende Fristen zur Übermittlung der unterschiedlichen Daten beschlossen:   

Ab dem 01.07.2021 kann mit dem Versand der Stammdaten begonnen werden.  

Die Frist für die Übermittlung der initialen Stammdaten ist der 17.08.2021.  

Die Planungsdaten, Nichtverfügbarkeiten und marktbedingte Anpassungen können ab dem 01.07.2021 testweise und spätestens ab dem 01.10.2021 übermittelt werden.  

Die Stammdaten, Planungsdaten und Nichtanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten sollen über den "Data Provider" (connect+) im XML-Format durch die Anlagenbetreiber an die Netzbetreiber übermittelt werden. 

Für weitere Daten wie Wetterdaten, Leistungskennlinien (nur Wind) für die Ermittlung der Ausfallarbeit im Spitzabrechnungsverfahren ist eine EDIFACT 1:1 Kommunikation erforderlich.  

XML

  • Bisherige Funktion zur Kommunikation zwischen Netzbetreibern sowie von Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern  

  • Zur Übertragung von Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten sowie Echtzeitdaten durch die Anlagenbetreiber an die Netzbetreiber  

  • Übertragungsweg:  
    "Data Provider" (Connect+) 

EDIFACT

  • Anwendung aus netzwirtschaftlicher Sicht  

  • Beschreibung des Inhalts sowie des Übertragungswegs  

  • Zur Übertragung von Daten wie Wetterdaten, Leistungskennlinien (nur Wind) sowie für die Ermittlung der Ausfallarbeit im Spitzabrechnungsverfahren 

  • Übertragungsweg:  
    Direkte Kommunikation z.B. per Mail  

 

Weitere Informationen finden Sie unter edi@energy.de

Sobald in dem viertelstündigen Ausgleichszeitraum in Folge einer Redispatch-Maßnahme die Wirkleistung einer Anlage angepasst werden muss, hat der zugehörige Anlagenbetreiber Anspruch auf bilanziellen Ausgleich. Um den bilanziellen Ausgleich zu schaffen, werden alle Anlagen in eines von zwei Bilanzierungsmodellen eingeordnet.  

Prognose durch den Netzbetreiber (Prognosemodell):  

In diesem Modell wird die Erstellung der Prognosen durch die Netzbetreiber übernommen, sodass es keiner Datenübermittlung durch die Anlagenbetreiber an die Netzbetreiber bedarf. Die Berechnung der Ausfallarbeit, die dem Anlagenbetreiber zu vergüten ist, erfolgt ebenfalls durch den Netzbetreiber.  

Prognose durch den Anlagenbetreiber (Planwertmodell):  

Im Planwertmodell werden die Erzeugungsprognosen mindestens am Vortag durch den Einsatzverantwortlichen (EIV) des Anlagenbetreibers erstellt und an den betroffenen Netzbetreiber übermittelt. Die Berechnung der Ausfallarbeit erfolgt auf Basis der ausgetauschten Fahrpläne und wird durch den Einsatzverantwortlichen des Anlagenbetreibers durchgeführt.   

Im Redispatch 2.0 wird - je nachdem wer eine Redipatch-Maßnahme umsetzen soll - zwischen zwei Abrufprozessen unterschieden: dem Aufforderungsfall und dem Duldungsfall. 

Im Fall der Anlagensteuerung durch den Anlagenbetreiber (Aufforderungsfall) muss der Einsatzverantwortliche (EIV) die Anlagen regeln. Der EIV wird vom Netzbetreiber zur Regelung der Anlage über eine Meldung von Connect+ (Data Provider) aufgefordert. Dieser Prozess muss 24/7 gewährleistet sein. 

Im Fall der Anlagensteuerung durch den Netzbetreiber (Duldungsfall) wird die Steuerung der Anlage über Rundsteuerung oder Fernwirktechnik durch den Netzbetreiber durchgeführt. Anlagen, die per Rundsteuerung gesteuert werden, sind immer im Duldungsfall. Sofern keine Zuordnung der Anlage zu einem Abrufprozess dem Netzbetreiber vorliegt, wird die Anlage dem Duldungsfall zugeordnet.  

Welche Kosten entstehen können, ist schwierig vorherzusehen und muss im Einzelfall betrachtet werden. 

Eine Bewertung der Kosten unsererseits ist generell nicht möglich. Beispielhaft lässt sich sagen, dass die Ermittlung und Übermittlung von Wetterdaten und das Planwertmodell zu Kosten führen können. Ausschließlich in dem Fall, dass die Anforderungen von uns übernommen werden, wie zum Beispiel im Duldungsfall oder im Prognosemodell, entstehen keine zusätzlich Kosten hierfür für Sie als Anlagenbetreiber. 

Die Abregelung ist auch im neuen Redispatch-Regime entschädigungspflichtig.  Gesetzlich sind wir verpflichtet, Ihnen hier eine Entschädigung zu zahlen. Dies bedeutet, dass wir auf Sie zukommen. 

Zur Berechnung der Ausfallarbeit stehen zwei Verfahren zur Auswahl: das Spitz- und das Pauschalabrechnungsverfahren.  

Spitzabrechnungsverfahren:  

Im Spitzabrechnungsverfahren wird die Ausfallarbeit durch das Ansetzen der an der Anlage gemessener Wetterdaten als Basis für die Berechnung des hypothetischen Einspeiseverlaufs ermittelt. Aufgrund der ermittelten Arbeit erfolgt die Berechnung der Entschädigungssumme. Entsprechend der gültigen gesetzlichen Vorgaben müssen die Wetterdaten in diesem Verfahren im EDIFACT-Format über die 1:1-Marktkommunikation an den Netzbetreiber übertragen werden.

Pauschalabrechnungsverfahren:  

Im Pauschalverfahren erfolgt die Ermittlung der Ausfallarbeit durch das Ansetzen der letzten regulär vor der Regelung gemessenen Viertelstunde. Die gemessene Leistung wird für den gesamten Regelungszeitraum Ihrer Anlage angesetzt. Aufgrund der ermittelten Arbeit erfolgt die Berechnung der Entschädigungssumme. 

Auf der Basis des von Ihnen gewählten Abrechnungsverfahrens erfolgt eine Berechnung der Ausfallarbeit. Entscheiden Sie sich, Erzeugungsprognosen nach dem Prognosemodell durch den Netzbetreiber erstellen zu lassen, erhalten Sie ein Wahlrecht zwischen Spitz- und Pauschalabrechnungsverfahren. Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Prognosen entsprechend des Planwertmodells selbst zu erstellen, können Berechnungen der Ausfallarbeit zu Ihren Anlagen nur nach dem Spitzabrechnungsverfahren erfolgen. Im Prognosemodell wird dies durch den Netzbetreiber umgesetzt, während es im Planwertmodell in Ihrer Verantwortung als Anlagenbetreiber liegt, die Ausfallarbeit zu ermitteln. Dies bildet die Grundlage für die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung. Als Anlagenbetreiber haben Sie das Recht, einmalig pro Kalenderjahr ein anderes Abrechnungsverfahren zu wählen. Diese Wahl ist wiederum für mindestens ein Jahr gültig. 

Einen Leitfaden zur Berechnung der Ausfallarbeit finden Sie auch auf der Website der BDEW unter folgendem Link:  

Beim Planwertmodell gibt es eine Differenzmenge zwischen der Ausfallarbeit und dem bilanziellen Ausgleich mit positivem und negativem Vorzeichen, die ebenfalls in die Abrechnung einfließt.  

Die Zuordnung der Anlagen zu einem Abrechnungsmodell sollten bis zum 30.06.2021 durch die Anlagenbetreiber erfolgen. Wenn dies nicht geschieht, erfolgt eine Zuordnung der Anlagen durch den Netzbetreiber.  
 

 Wind - & PV AnlagenAlle anderen Anlagen (z.B Biomasse und KWK)
PlanwertmodellSpitzabrechnungSpitzabrechnung
PrognosemodellSpitzabrechnung oder PauschalabrechnungPauschalabrechnung

 

Die Auswahl bzw. der Wechsel eines Abrechnungsmodells ist jeweils pro Kalenderjahr  möglich.

Sofern sich ein Anlagenbetreiber in einem Jahr für das Spitzverfahren entschieden oder unterjährig den Wechsel zum Spitzverfahren veranlasst und sich der Netzbetreiber dem angepasst hat, ist ein Wechsel in das Pauschalabrechnungsverfahren laut Beschluss BK6-20-059 der BNetzA nicht mehr möglich. Als Ausnahme ist es nur unter den Bedingungen gewährt, dass die technischen Voraussetzungen für das Spitzverfahren nicht mehr zu erfüllen sind oder eine Anpassung der Anlagenbetreiber an die Netzbetreiber erfolgt ist.  

Die Ausfallarbeit erfolgt als eigene Abrechnung zusätzlich zur Vergütungsabrechnung. 

Die Abrechnung der Ausfallarbeit erfolgt monatlich im Bedarfsfall und kumuliert über alle angefallenen Redispatch-Maßnahmen. 

Der Preis für die Ausfallarbeit ist identisch wie in der Vergütungsabrechnung. 

Bei Wasser und Biomasse erfolgt wie in der Vergütungsabrechnung eine separate Endabrechnung auf Basis der Bemessungsleistung im Kalenderjahr. 

Bei KWKG wird nur die vermiedene Netznutzungsentgelte (VNNE) und ggf. der Börsenpreis vergütet mit einer separaten Endabrechnung aus Basis der Bemessungsleistung im Kalenderjahr. Der KWK-Zuschlag wird nicht vergütet.  

Die Mengenermittlung ergibt sich aus dem gewählten Abrechnungsmodell. 

Sofern Sie einen Direktvermarkter haben, wenden Sie sich bitte direkt an ihn.  

Sollten Sie keinen Direktvermarkter haben, können Sie einen anderen Dritten mit der Wahrnehmung der Pflichten des Redispatch in ihrem Namen verpflichten (Dienstleister). Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie als Anlagenbetreiber die Pflichten des Redispatch wahrzunehmen.

Der Gesetzgeber hat alle Erzeugungs- und Speicheranlagen von elektrischer Energie ab 100kW Leistung zur Teilnahme am Redispatch verpflichtet.

Kontaktieren Sie uns

Sollten Sie Fragen an uns haben, stehen wir Ihnen gerne unter der E-Mail-Adresse redispatch@eam-netz.de als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie können aber auch über das nachfolgende Kontaktformular direkt mit uns in Verbindung treten.

Weitere Informationen zum Thema und zu rechtlichen Pflichten finden Sie in den Festlegungen der Bundesnetzagentur sowie auf der Homepage der EAM Netz zum Redispatch 2.0

Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
 

Kontakt

Bitte geben Sie Ihre elfstellige Ressourcen-ID-Nummer ein:

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Zählerstandserfassung und der dafür nötigen Zuordnung und Weiterleitung an die betroffenen anderen Marktpartner (z.B. Lieferanten) nach den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Kommunikationsformaten verarbeitet. Wir verarbeiten die uns von Ihnen mitgeteilten Daten gewissenhaft gemäß unserer Datenschutzinformation. Diese steht Ihnen in transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form jederzeit zur Verfügung unter: 

Datenschutzinformation​​​​​​​​​​​​​​