Zur Berechnung der Ausfallarbeit stehen zwei Verfahren zur Auswahl: das Spitz- und das Pauschalabrechnungsverfahren.
Spitzabrechnungsverfahren:
Im Spitzabrechnungsverfahren wird die Ausfallarbeit durch das Ansetzen der an der Anlage gemessener Wetterdaten als Basis für die Berechnung des hypothetischen Einspeiseverlaufs ermittelt. Aufgrund der ermittelten Arbeit erfolgt die Berechnung der Entschädigungssumme. Entsprechend der gültigen gesetzlichen Vorgaben müssen die Wetterdaten in diesem Verfahren im EDIFACT-Format über die 1:1-Marktkommunikation an den Netzbetreiber übertragen werden.
Pauschalabrechnungsverfahren:
Im Pauschalverfahren erfolgt die Ermittlung der Ausfallarbeit durch das Ansetzen der letzten regulär vor der Regelung gemessenen Viertelstunde. Die gemessene Leistung wird für den gesamten Regelungszeitraum Ihrer Anlage angesetzt. Aufgrund der ermittelten Arbeit erfolgt die Berechnung der Entschädigungssumme.
Auf der Basis des von Ihnen gewählten Abrechnungsverfahrens erfolgt eine Berechnung der Ausfallarbeit. Entscheiden Sie sich, Erzeugungsprognosen nach dem Prognosemodell durch den Netzbetreiber erstellen zu lassen, erhalten Sie ein Wahlrecht zwischen Spitz- und Pauschalabrechnungsverfahren. Sollten Sie sich entscheiden, Ihre Prognosen entsprechend des Planwertmodells selbst zu erstellen, können Berechnungen der Ausfallarbeit zu Ihren Anlagen nur nach dem Spitzabrechnungsverfahren erfolgen. Im Prognosemodell wird dies durch den Netzbetreiber umgesetzt, während es im Planwertmodell in Ihrer Verantwortung als Anlagenbetreiber liegt, die Ausfallarbeit zu ermitteln. Dies bildet die Grundlage für die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung. Als Anlagenbetreiber haben Sie das Recht, einmalig pro Kalenderjahr ein anderes Abrechnungsverfahren zu wählen. Diese Wahl ist wiederum für mindestens ein Jahr gültig.
Einen Leitfaden zur Berechnung der Ausfallarbeit finden Sie auch auf der Website der BDEW unter folgendem Link: