Was Sie zur Einspeisung von Strom und Gas wissen müssen
Wenn Sie Strom und Gas aus eigener Erzeugung in das öffentliche Netz einspeisen möchten, sollten Sie sich über die Anforderungen und Voraussetzungen informieren.
Ob zum Anschluss Ihrer Anlage, den Regelungen des Einspeisemanagements oder zur Vergütung Ihrer bereitgestellten Energie – auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte.
Information für unsere Einspeiser zur Umsatzsteuer-Senkung ab 1. Juli 2020
Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde zum 1. Juli 2020 und befristet bis zum 31. Dezember 2020 der Regel-Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % gesenkt. Auf die Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung durch die EAM Netz GmbH hat dies folgende Auswirkungen:
Der mit Ihnen vereinbarte Jahresabrechnungszeitraum bleibt das Kalenderjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Der am 31. Dezember 2020 gültige Umsatzsteuersatz von 16 % ist auf den gesamten im Kalenderjahr 2020 in unser Netz eingespeisten Strom anzuwenden. Daher benötigen wir, entgegen anderslautender Meldungen der Medien, von Ihnen auch keinen Zählerstand zum 30. Juni 2020.
Bitte beachten Sie, dass wir die Abschlagszahlungen an Sie aus technischen Gründen unverändert mit dem Umsatzsteuersatz von 19 % fortsetzen und keine geänderten Abschlagspläne erstellen. Die mit den monatlichen Abschlägen ausgezahlte Umsatzsteuer von 19 % werden wir mit der Jahresabrechnung für 2020 korrigieren. Diese Vorgehensweise ist laut Bundesfinanzministerium zulässig und aus Billigkeitsgründen nicht zu beanstanden. Ihre Jahresabrechnung erhalten Sie wie gewohnt zu Beginn des kommenden Jahres.
Hier finden Sie Informationen zum Thema Direktvermarktung.
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