Gemäß § 13 Abs. 2 EnWG (Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen) in Verbindung mit § 14 Abs.1 EnWG (Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen) sind Betreiber von Elektrizitätsverteilnetzen verpflichtet im Falle von Störungen die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen zu treffen.
Durch eine kontinuierliche Verbesserung der Kernprozesse Bau, Betrieb und Instandhaltung wird das Netz der EAM Netz stetig optimiert. Dies hat auch positive Auswirkungen auf das Störungsgeschehen.
Als Maßnahmen zur Störungsbeseitigung sind zu nennen:
Einsatz modernster Leittechnik mit redundanten Standorten zur sofortigen Anzeige und Bearbeitung von Störungen in einer rund um die Uhr besetzten zentralen Netzleitstelle
Ständiges Training des Wartenpersonals durch Simulation von Ausfallstrategien im Netzleitsystem, um im Falle einer Störung best- und schnellstmöglich zu reagieren
Permanente Vorhaltung von Rufbereitschaften mit Personal vor Ort und Ausstattung mit modernster Kommunikationstechnik und Werkzeugen
Vorhaltung und Einsatz von Kabelmesswagen zur Lokalisierung von Kabelfehlern
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