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Alarmstufe im Notfallplan Gas ist weiterhin gültig!

Was bedeutet das für Sie ?

Die Erdgasversorgung im Bundesgebiet und auch in unserem Verteilernetz ist in hohem Maße sicher und zuverlässig. Aktuell gibt es keine Versorgungsengpässe. Privatkunden sind im Krisenfall zunächst besonders geschützt, somit hat das Ausrufen der Alarmstufe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 23. Juni 2022 erst einmal keine Auswirkungen auf Sie. Die ausgerufene Alarmstufe des Notfallplans Gas gilt weiterhin.


Für Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) gelten besondere Regeln:

Die RLM-Kunden können im Krisenfall per Allgemeinverfügung zu einer Verminderung des Gasbezuges aufgefordert werden. Dabei tritt die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundeslastverteiler im Auftrag des BMWK auf. Diese RLM-Kunden informiert die BNetzA bereits heute über aktuelle Maßnahmen zur Krisenvorbereitung hier: Krisenvorbereitung

Wir empfehlen dringend, sich im Kapitel „Allgemeinverfügungen“ zu informieren.
Für RLM-Kunden in Verteilernetzen (VNB) sind dabei insbesondere folgende Dokumente wichtig:

  • „Entwurf: Ratierliche Allgemeinverfügung incl. Anlage 1 und 2“,
  • „Anlage 3: Selbsterklärung durch RLM-Kunden zu Ausnahmetatbeständen“,
  • „Q&A zu ratierlichen Allgemeinverfügung“.

Die Inhalte werden von der BNetzA fortlaufend aktualisiert.
Die BNetzA hat flankierend am 22.06.2023 online eine „Informationsveranstaltungen für Letztverbraucher in einer Gasmangellage“ durchgeführt. Hier wird sehr anschaulich über Aufgaben, Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten informiert. Die Veranstaltung wurden aufgezeichnet und ist online verfügbar. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und informieren Sie sich hier: Gaskrisenvorbereitung
Eine „Selbsterklärung durch RLM-Kunden zu Ausnahmetatbeständen“ senden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen an folgende E-Mail-Adresse: selbsterklaerung@eam-netz.de


Nach Bekanntgabe einer „Allgemeinverfügung“ durch die BNetzA sind die Netzbetreiber verpflichtet, den RLM-Kunden Ihren stündlichen Gasverbrauch zur Verfügung zu stellen. Dieser Aufgabe kommen wir nach, indem der Lastgang digital über unser Datenportal abgerufen werden kann. Der Lastgang kann auch für andere Zwecke des Energiemanagements verwendet werden.

Sie haben noch keinen Zugang zu diesem Datenportal?

Dann melden Sie sich hier an: Registrierung Energiedatenservice