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Veröffentlichung nach § 14 Abs. 1b EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben gem. § 14 Abs. 1b EnWG ist die EAM Netz verpflichtet, jährlich Netzkarten mit den Engpassregionen Ihres Hochspannungsnetzes und Ihre Planungsgrundlagen zur Entwicklung von Ein- und Ausspeisungen in den nächsten zehn Jahren in einem Bericht zu erstellen. Der Bericht hat ebenfalls Angaben hinsichtlich aller in den nächsten fünf Jahren konkret geplanten sowie der für weitere fünf Jahre vorgesehenen Maßnahmen in der 110-Kilovolt-Ebene zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau Ihres Netzes zu enthalten. Im Folgenden finden Sie den Bericht der EAM Netz.