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Förderung für Ihren Strom

Wenn Sie durch eine eigene Erzeugungsanlage Strom bereitstellen, können Sie hierfür nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eine Förderung erhalten. Welche Bedingungen hierfür gelten und wie hoch die Vergütungen sind, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Erneuerbare Energien Gesetz

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) trifft Regelungen für die Einbindung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in den Energiemarkt. Es behandelt den Anschluss der Anlagen an ein Netz, die vorrangige Abnahme des erzeugten Stromes und die Vergütung der abgenommenen Strommengen. Ebenso sind der bundesweite Ausgleich und die Weiterwälzung an Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher versorgen, inbegriffen.

Umfassende Bestimmung

Als Erneuerbare Energien gelten laut Erneuerbare-Energien-Gesetz „Wasserkraft, einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie“.

Alle Vergütungs- und Degressionssätze richten sich nach den geltenden Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes.

Unter unseren FAQs finden Sie eine Zusammenstellung aller wichtigen Informationen zu Ihrer Vergütung.  

EEG-Veröffentlichungen

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Aus­lauf­ende EEG-För­derung

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Kraft-­Wärme-­Kopp­lungs­gesetz

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Ver­gü­tung von Bio­masse­an­lagen

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Doppel­för­derungs­verbot bei Strom­steuer­befrei­ung

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Zuschlag-­/Förder­an­spruch bei nega­tiven Börsen­preisen