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Für Fragen über den im Einzelfall zuständigen Grundversorger stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Bestimmung des Grundversorgers nach § 36 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Entsprechend den oben genannten Vorgaben ist die E.ON Energie Deutschland GmbH der Grundversorger für Gas im Netzgebiet der EAM Netz GmbH. Ausnahme hiervon bilden die folgenden Konzessionsgebiete:

  • Gemeinden Meißner und Ronshausen, Grundversorger EAM Energie GmbH,

  • Stadt Borken, Stadtteil Kleinenglis; Grundversorger Energie Waldeck-Frankenberg GmbH.

Entsprechend den oben genannten Vorgaben ist die E.ON Energie Deutschland GmbH der Grundversorger für Gas im Netzgebiet der EAM Netz GmbH. Ausnahme hiervon bilden die folgenden Konzessionsgebiete:

  • Gemeinden Meißner (Vockerode, Wolfterode), Ronshausen, Ludwigsau (Meckbach, Mecklar) und Friedewald; Grundversorger EAM Energie GmbH,

  • Stadt Borken, Stadtteil Kleinenglis; Grundversorger Energie Waldeck-Frankenberg GmbH.