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Deutschland ist bei der Energiewende auf einem guten Weg: Knapp ein Drittel unseres Stroms kommt bereits aus erneuerbaren Energien.

Da der Anteil der erneuerbaren Energien weiter steigen wird und darüber hinaus immer mehr Stromverbraucher zugleich auch Produzenten werden, müssen die Stromerzeugung, der Verbrauch und die Stromnetze intelligent miteinander verknüpft werden. Dazu hat der Gesetzgeber im Mai 2023 das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ erlassen und damit einen wichtigen Grundstein für das Zusammenspiel von digitalen Zählern, Stromerzeugung sowie Stromverbrauch grundlegend erneuert. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), in dem neben Vorgaben zur Messung und für den Messstellenbetrieb nun auch Vorgaben zur Ausstattung der Messstellen mit Schalt- und Steuertechnik sowie zu den Leistungen des Messstellenbetreibers geregelt sind. Zudem zeichnet das Gesetz den Pfad vor, auf dem bis zum Jahr 2032 eine Umstellung von den bisher üblichen konventionellen Zählern (Ferraris-Zähler) auf moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme – auch bekannt unter dem Begriff Smart Meter – erfolgen wird. 


Wichtige Informationen für den Zählerwechsel bei Ihnen zu Hause haben wir in einem kurzen Video erklärt:

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