Nach § 111a des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen Netzbetreiber, Energieversorgungsunternehmen (EVU), Messstellenbetreiber und Messdienstleister Verbraucherbeschwerden innerhalb von vier Wochen ab Zugang beantworten.
Verbraucher in diesem Sinn sind alle natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft abschliessen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit dient, also alle Haushaltskunden. Keine Verbraucher in diesem Sinn sind Klein-/Gewerbekunden, Unternehmen, Marktpartner und Einspeiser.
Beschwerden sind alle Beanstandungen, die den Vertragsabschluss, die Leistungsqualität, den Anschluss an das Versorgungsnetz oder die Belieferung/Messung der Energie betreffen.
Haushaltskunden können sich an die zentrale Schlichtungsstelle Energie in Berlin wenden, wenn ihrer Beschwerde nicht abgeholfen wurde. Die Unternehmen sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Voraussetzungen für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens:
- Der Verbraucher muss seinen Anspruch gegenüber dem Unternehmen gemäß § 111a EnWG erfolglos geltend gemacht haben.
- Die Streitigkeit darf nicht anderweitig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein (Urteil oder Vergleich).
- Die Voraussetzungen für die Eröffnung des Schlichtungsverfahrens müssen vorliegen (Prüfung durch Ombudsperson).
- Ansprüche aus dem Haftpflichtgesetz können vor der Schlichtungsstelle nicht geltend gemacht werden.
Die Schlichtungsstelle Energie wird gemeinsam vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Bundesverband Neuer Energieanbieter getragen und wurde 2011 von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz (BMWi und BMELV) als zentrale Schlichtungsstelle Energie in Deutschland anerkannt. Damit wird eine Vorgabe aus dem 3. Energiebinnenmarktpaket für den Strom- und Gasmarkt umgesetzt.