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Lieferantenrahmenvertrag ab 01.10.2018

Der folgende Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Netznutzung des Erdgasverteilernetzes der EAM Netz GmbH, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen. Das Vertragsmuster entspricht der veröffentlichten Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung. Änderungen zum Inhalt sind nicht zulässig.

Die Anlagen: Anlage 1 - Preisblatt und Anlage 2 - Kontaktdatenblatt finden Sie hier in der jeweils gültigen Fassung.

Lieferantenrahmenvertrag ab 01.10.2022

Der folgende Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Netznutzung des Erdgasverteilernetzes der EAM Netz
GmbH ab dem 01.10.2022, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen. Das Vertragsmuster entspricht der
veröffentlichten Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung in der Version vom 31.03.2022.
Änderungen zum Inhalt sind nicht zulässig.

Die Anlagen: Anlage 1 - Preisblatt und Anlage 2 - Kontaktdatenblatt finden Sie hier in der jeweils gültigen Fassung.

Freiwillige bilaterale Vereinbarungen nach GeLi Gas

Gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK7-06-067 vom 20.08.2007 (Anlage 1), Ziffer 1, können unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Beteiligten weitere Regelungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse getroffen werden, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Anlage (Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas, GeLi Gas) stehen und Dritte nicht diskriminiert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Netzvertrieb@EAM-Netz.de

Rahmenverträge Messung nach § 9 MsbG

Das MsbG trifft umfangreiche Vorgaben zum Inhalt und Abschluss von Messstellenverträgen. Der Vertrag nach § 9 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetztes (MsbG) umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.

Die Verträge finden Sie unter nachfolgenden Link zum Download:

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