Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG regelt die Abnahme und Vergütung von KWK-Strom aus KWK-Anlagen, der auf Basis von Stein- und Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gewonnen wird, sowie die Umlage der Kosten.
Für die Förderung nach dem KWK-Gesetz müssen Sie einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. www.bafa.de
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer ortsfesten technischen Anlage (BHKW bzw. Brennstoffzelle).
Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung erhöht die Ausnutzung von eingesetzten Brennstoffen, indem der Anteil der Wärme, der z. B. über die Turbine-Generator-Einheit nicht in Strom umgewandelt werden kann, als Nutzwärme abgeführt wird.
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