Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der Stromnetzzugangsverordnung verpflichtet, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie (Az. BK6-08-006 vom 21.10.2008) schreibt nach Ziffer 3 des Tenors vor, dass bei Verwendung der Kurzfristkomponente diese über einen Dienstleister zu beschaffen ist, der im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren zu ermitteln ist.
Für die Bereitstellung der Kurzfristkomponente Verlustenergie für das Jahr 2020 hat sich die EnergieNetz Mitte GmbH (ab dem 06.04.2020 die EAM Netz GmbH) zusammen mit der Westfalen Weser Netz GmbH darauf verständigt, ihren jeweiligen Bedarf gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur einheitlich auszuschreiben. Die EAM Netz GmbH koordiniert für die beiden Unternehmen das Ausschreibungsverfahren und ist alleinige Ansprechpartnerin für die Bieter. Die Angebote für die einzelnen Vergabestellen sind an die EAM Netz GmbH zu richten.
Die Hinterlegung einer Preisobergrenze nach Ziffer 3 der Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie (Az. BK6-08-006 vom 21.10.2008) bleibt vorbehalten.
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Hinweis: Die EAM Netz GmbH behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.