Ihre Anlage im Netz Alles zum Steuerbarkeitscheck

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Februar 2025 wurde der sogenannte Steuerbarkeitscheck eingeführt.
Was dies konkret für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber bedeutet, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Was ist der Steuerbarkeitscheck?

Der Steuerbarkeitscheck ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen. Ziel ist es sicherzustellen, dass diese Anlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber gesteuert werden können – zum Beispiel, um ihre Einspeiseleistung zu reduzieren oder ganz vom Netz zu trennen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 12 Abs. 2a–h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der Steuerbarkeitscheck hilft dabei, diese Risiken zu minimieren. Er stellt sicher, dass Netzbetreiber im Bedarfsfall schnell und gezielt auf die Einspeisung einzelner Anlagen Einfluss nehmen können. So bleibt das Stromnetz auch in Zukunft stabil und sicher – eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende.

Ist auch meine Erzeugungsanlage betroffen?

  • Ab 2025 müssen alle Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW, die vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen wurden, getestet werden.

  •  Ab 2026 müssen auch kleinere, fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW getestet werden.

Wie läuft der Steuerbarkeitscheck ab?

Der Check wird vom zuständigen Netzbetreiber organisiert und durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Anlage auf Steuerbefehle korrekt reagiert – also z. B. ihre Einspeiseleistung auf ein externes Signal hin anpassen kann. Die Tests erfolgen entschädigungsfrei, werden dokumentiert und dürfen eine maximale Dauer von 60 Minuten betragen. Bereits absolvierte Prüfungen (z. B. im Rahmen von Redispatch 2.0) können anerkannt werden.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Steuerbarkeitscheck

Es wird getestet, ob Ihre Anlage auf ein externes Steuersignal reagieren kann – z. B. durch Reduzierung oder Abschaltung der Einspeisung. Dies erfolgt durch einen gezielten Steuerbefehl, dessen Umsetzung technisch nachgewiesen wird.

Ist die Anwesenheit des Netzbetreibers vor Ort notwendig?
Nein, der Netzbetreiber muß nicht vor Ort sein um diesen Check durchzuführen. Die Prüfung findet über unsere Leittechnik statt. 

In der Regel nicht. Bei Bedarf werden Sie durch die EAM Netz kontaktiert.

Nein, eine Ankündigung der Tests erfolgt nicht. Die Tests finden statt, wenn geeignete Bedingungen herrschen z.B. bei sonnigen Wetter. 

Dies würde bedeuten, dass Ihre Anlage die Vorgaben des § 9 EEG nicht erfüllt. In diesem Fall wird der Netzbetreiber mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um mögliche technische Nachrüstungen oder Anpassungen zu besprechen. Ziel ist es, die Steuerbarkeit Ihrer Anlage herzustellen.

Nein. Der Steuerbarkeitscheck ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt entschädigungsfrei, sofern dieses abseits von Redispatch-Maßnahmen durchgeführt wird.

Anlagenbetreiber sind gemäß § 9 EEG gesetzlich verpflichtet, die Steuerbarkeit sicherzustellen. Bei Verstößen können Sanktionen drohen – z. B. Zahlungen gemäß § 52 EEG in Höhe von 10 € pro kW installierter Leistung und Kalendermonat. Der Netzbetreiber ist gemäß § 52a EEG sogar dazu verpflichtet, die Erzeugungsanlage komplett vom Netz zu trennen, sofern sich der Anlagenbetreiber weigert die Steuerbarkeit herzustellen.

Setzen Sie sich bitte mit dem Errichter der steuerbaren Ressource (Rundsteuerempfänger oder Fernwirktechnik) in Verbindung um die Funktionsfähigkeit ihrer Anlage wieder herzustellen.

Bei Rundsteuerempfängern: Sobald von Ihrer Seite die erforderliche Technik wieder in Stand gesetzt ist senden Sie uns bitte das per Post erhaltene Formular zurück an steuerbarkeitscheck@eam-netz.de

Bei Fernwirktechnik: setzen Sie sich bitte mit der Netzleitstelle in Verbindung unter Leittechnik@eam-netz.de

Ja, neue Anlagen müssen bereits bei der Inbetriebnahme die technischen Voraussetzungen zur Steuerbarkeit erfüllen. Der Steuerbarkeitscheck dient dann der regelmäßigen Überprüfung dieser Fähigkeit.

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt: