Ihre Anlage im Netz Alles zum Steuerbarkeitscheck

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Februar 2025 wurde der sogenannte Steuerbarkeitscheck eingeführt.
Was dies konkret für Netzbetreiber und Anlagenbetreiber bedeutet, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

Was ist der Steuerbarkeitscheck?

Der Steuerbarkeitscheck ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen. Ziel ist es sicherzustellen, dass diese Anlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber gesteuert werden können – zum Beispiel, um ihre Einspeiseleistung zu reduzieren oder ganz vom Netz zu trennen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 12 Abs. 2a–h des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Der Steuerbarkeitscheck hilft dabei, diese Risiken zu minimieren. Er stellt sicher, dass Netzbetreiber im Bedarfsfall schnell und gezielt auf die Einspeisung einzelner Anlagen Einfluss nehmen können. So bleibt das Stromnetz auch in Zukunft stabil und sicher – eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende.

Ist auch meine Erzeugungsanlage betroffen?

  • Ab 2025 müssen alle Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW, die vor dem 1. Mai 2025 in Betrieb genommen wurden, getestet werden.

  •  Ab 2026 müssen auch kleinere, fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW getestet werden.

Wie läuft der Steuerbarkeitscheck ab?

Der Check wird vom zuständigen Netzbetreiber organisiert und durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Anlage auf Steuerbefehle korrekt reagiert – also z. B. ihre Einspeiseleistung auf ein externes Signal hin anpassen kann. Die Tests erfolgen entschädigungsfrei, werden dokumentiert und dürfen eine maximale Dauer von 60 Minuten betragen. Bereits absolvierte Prüfungen (z. B. im Rahmen von Redispatch 2.0) können anerkannt werden.

Prüfung Steuerbarkeitscheck bei Rundsteuerempfänger oder Funkrundsteuerempfänger nach negativem Steuerbarkeitscheck

Der nachfolgend beschriebene Test des Rundsteuerempfängers ist freiwillig durch den Anlagenbetreiber durchzuführen. Durch diesen Test können Sie jedoch mögliche Sanktionszahlungen gemäß § 52 EEG vermeiden, falls die Steuerbarkeit Ihrer Erzeugungsanlage derzeit nicht gegeben ist.            
Die EAM Netz GmbH schließt eine Entschädigung für nicht eingespeiste Energie ausdrücklich aus.

Der Anlagenbetreiber oder von ihm beauftragte Personen bzw. Fachunternehmen können eigenständig den Zeitpunkt wählen, zu dem der manuelle Test durchgeführt wird. Es empfiehlt sich, den Test in einem Zeitraum geringer Erzeugungsleistung vorzunehmen, um die entgangene Einspeisemenge möglichst gering zu halten.

Gemäß § 9 EEG ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, jederzeit sicherzustellen, dass sein Netzbetreiber die Wirkleistungseinspeisung der Erzeugungsanlage über eine geeignete technische Einrichtung fernwirktechnisch reduzieren kann.  
Der hier beschriebene manuelle Test dient somit der Überprüfung und Sicherstellung Ihrer gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Steuerbarkeit Ihrer Anlage.

Falls Sie in Ihrer Erzeugungsanlage ein Rundsteuerempfänger oder einen Funkrundsteuerempfänger verbaut ist, führen Sie bitte folgende Funktionsprüfung durch, um der EAM Netz GmbH nachzuweisen, dass die Steuerbarkeit Ihrer Erzeugungsanlage wiederhergestellt wurde.

  1. Vorprüfung der Signalqualität sofern ein Funkrundsteuerempfänger (FRSE) im Einsatz ist:
    1. Sichtprüfung der LEDs am FRSE
      1. Grüne LED muss regelmäßig blinken (Empfang vorhanden)
      2. Rote und gelbe LEDs dürfen nicht leuchten
      3. Sollten rote oder gelbe LEDs aktiv sein, ist die Antennenausrichtung zu prüfen oder eine externe Antenne zu montieren. (Genaue Hinweise hierfür finden Sie unter den Einbauanleitung für Funkrundsteuerempfänger Anlagen ≥ 25 kW/kWp und < 100 kW/kWp)

        LED-Anzeige am Funkrundsteuerempfänger (FRSE): Gelb, Grün, Rot

1. Schritt:      
Manuelles Auslösen des Steuerbefehls für Stufe 3 (0% Einspeisung) am TRSE oder FRSE (Rundsteuerempfänger/Funkrundsteuerempfänger)  Relais K3

2. Schritt:      
Überprüfen, ob das Relais K3 angezogen hat.

3. Schritt:      
Der Wechselrichter muss die Leistung der Erzeugungsanlage auf 0 kW drosseln.

4. Schritt:      
Die Dauer der Prüfung muss mindestens 15 Minuten eines vollen ¼ Stundenanteils einer Stunde betragen (z.B. 09:00-09:15, 09:30-09:45), damit die EAM Netz GmbH anhand der Lastgangdaten eine erfolgreiche Leistungsreduzierung (bei betätigten Relais K3) nachvollziehen kann. Falsch wäre z.B. 09:05-09:20, hier müsste die Prüfung bis 09:30 durchlaufen.

5. Schritt:      
Nach der Prüfung muss die Steuerung auf Automatik zurückgestellt werden.

Alle Angaben in dieser Anleitung erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtümer, technische Änderungen sowie Anpassungen bleiben vorbehalten.

Sofern der Funktionstest erfolgreich war, teilen Sie uns dies bitte über das zugesendete Formular mit. Falls Ihnen das Formular nicht mehr vorliegt, finden Sie es hier auf dieser Website im Downloadbereich.

Download

Formular zur Instandsetzung der Fernsteuerbarkeit nach § 9 EEG

 

Hier können Sie das erforderliche Formular für die Instandsetzung der Fernsteuerbarkeit gemäß § 9 EEG herunterladen.
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular anschließend an uns zurück an

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Steuerbarkeitscheck

Es wird getestet, ob Ihre Anlage auf ein externes Steuersignal reagieren kann – z. B. durch Reduzierung oder Abschaltung der Einspeisung. Dies erfolgt durch einen gezielten Steuerbefehl, dessen Umsetzung technisch nachgewiesen wird.

Ist die Anwesenheit des Netzbetreibers vor Ort notwendig?
Nein, der Netzbetreiber muß nicht vor Ort sein um diesen Check durchzuführen. Die Prüfung findet über unsere Leittechnik statt. 

In der Regel nicht. Bei Bedarf werden Sie durch die EAM Netz kontaktiert.

Nein, eine Ankündigung der Tests erfolgt nicht. Die Tests finden statt, wenn geeignete Bedingungen herrschen z.B. bei sonnigen Wetter. 

Dies würde bedeuten, dass Ihre Anlage die Vorgaben des § 9 EEG nicht erfüllt. In diesem Fall wird der Netzbetreiber mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um mögliche technische Nachrüstungen oder Anpassungen zu besprechen. Ziel ist es, die Steuerbarkeit Ihrer Anlage herzustellen.

Nein. Der Steuerbarkeitscheck ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt entschädigungsfrei, sofern dieses abseits von Redispatch-Maßnahmen durchgeführt wird.

Anlagenbetreiber sind gemäß § 9 EEG gesetzlich verpflichtet, die Steuerbarkeit sicherzustellen. Bei Verstößen können Sanktionen drohen – z. B. Zahlungen gemäß § 52 EEG in Höhe von 10 € pro kW installierter Leistung und Kalendermonat. Der Netzbetreiber ist gemäß § 52a EEG sogar dazu verpflichtet, die Erzeugungsanlage komplett vom Netz zu trennen, sofern sich der Anlagenbetreiber weigert die Steuerbarkeit herzustellen.

Setzen Sie sich bitte mit dem Errichter der steuerbaren Ressource (Rundsteuerempfänger oder Fernwirktechnik) in Verbindung um die Funktionsfähigkeit ihrer Anlage wieder herzustellen.

Bei Rundsteuerempfängern: Sobald von Ihrer Seite die erforderliche Technik wieder in Stand gesetzt ist senden Sie uns bitte das per Post erhaltene Formular zurück an steuerbarkeitscheck@eam-netz.de

Bei Fernwirktechnik: setzen Sie sich bitte mit der Netzleitstelle in Verbindung unter Leittechnik@eam-netz.de

Ja, neue Anlagen müssen bereits bei der Inbetriebnahme die technischen Voraussetzungen zur Steuerbarkeit erfüllen. Der Steuerbarkeitscheck dient dann der regelmäßigen Überprüfung dieser Fähigkeit.

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt: