Zum Hauptinhalt springen

Wie kann ich eine Reservierung eines Anschlusspunktes erhalten / verlängern?

Für die befristete Reservierung eines Verknüpfungspunktes ist die Planungsreife der Erzeugungsanlage nachzuweisen. Beauftragen Sie dazu im ersten Schritt einen geeigneten Elektrofachbetrieb. Dieser kann die geplante Anlage bei uns anmelden und im zweiten Schritt die Planungsreife durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachweisen, beides ist ganz einfach über unser Portal möglich.

 

Dazu ist Folgendes nötig

Vollständig eingereichte Datenblätter gemäß unseren technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung sowie der VDE-AR-N 4110. Der Nachweis der Planungsreife erfolgt nach Unterscheidung zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Erzeugungsanlagen.

Die Planungsreife bei nicht genehmigungspflichtigen Erzeugungsanlagen kann mit folgenden Kriterien nachgewiesen werden:

  • Vorhabenbezogener Grundstückskaufvertrag / Vorhabenbezogener Pachtvertrag

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers

  • Lieferbescheinigung des Lieferanten/Herstellers

  • Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG

  • Errichtungsbeginn

Die Planungsreife bei genehmigungspflichtigen Erzeugungsanlagen kann mit folgenden Kriterien nachgewiesen werden:

  • Eingangsbestätigung über die Beantragung eines vorhabenbezogenen B-Plan

  • Eingangsbestätigung über die Beantragung der Genehmigung nach BImschG

  • positiver Bauvorbescheid

  • Vorbescheid gem. BImSchG

  • B-Plan (Aufstellungsbeschluss)

  • Zulassung zur Wasserkraftnutzung

  • Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung

  • Genehmigung oder Teilgenehmigung nach BImSchG

  • B-Plan (Satzungsbeschluss)

  • Zuschlag aus einer Ausschreibung nach EEG

  • Errichtungsbeginn

 

Reservierung des Netzanschlusspunktes

Kann die Planungsreife nach den benannten Kriterien in digitaler oder schriftlicher Form nachgewiesen werden, erhalten Sie ein Schreiben mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-wirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Dieses gilt als Zusage.
Die Dauer der Reservierung beträgt sechs Monate ab Erstellung des Schreibens.

 

Fristverlängerung

Die Reservierung kann jeweils um sechs Monate verlängert werden, dazu muss ein weiterer Umsetzungsfortschritt zur Erzeugungsanlage nachgewiesen werden. Der Wunsch zur Verlängerung ist schriftlich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an uns zu melden. Erfolgt keine Verlängerung bzw. werden nicht ausreichende Unterlagen/Informationen eingereicht, wird die Zusage automatisch storniert.