Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für den Internetauftritt www.EAM-Netz.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste. Wir als EAM Netz GmbH arbeiten daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
In vielen Bereichen haben wir uns darum bemüht, den höchsten Grad der Barrierefreiheit zu erreichen (AAA), mindestens aber die Konformitätsstufe AA nach WCAG 2.1, die als allgemeiner Standard für barrierefreien Zugang gilt. Diesen Anspruch über den gesetzlichen Rahmen hinaus haben wir an uns selbst, damit der Großteil unserer Inhalte für alle Menschen gleichermaßen zugänglich ist.
Unsere Leistungen im Überblick
Als EAM Netz betreuen, warten und modernisieren wir rund 50.000 Kilometer Strom- und Erdgasnetz für die sichere Versorgung von 1,4 Millionen Menschen in der Mitte von Deutschland.Wir bilden als Teil der EAM-Gruppe einen leistungsstarken Verbund von Akteuren in der Region, welche den Kommunen und Gemeinden, Groß- und Gewerbekunden verlässlicher Dienstleister und Auftraggeber auf Augenhöhe ist. Als Netzbetreiber sind wir u. a. auch zuständig für die Anschlussbeurteilung bzw. Genehmigung von EEG-Anlagen oder die Ablesung von Strom-, Gas- und Einspeisezählern - der Zählerstand ist bei Einspeise- und Entnahmestellen die Grundlage für die Rechnungsstellung und muss von der EAM Netz ermittelt und ggf. an berechtigte Marktpartner weitergegeben werden, sofern der Betrieb Ihrer Messstelle nicht über ein anderes Unternehmen abgewickelt wird.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir als EAM Netz GmbH arbeiten daran, die Anforderungen des aktuellen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Unser Internetauftritt ist mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) weitestgehend vereinbar.
Unsere Prioritäten bei der Umsetzung lagen auf der barrierefreien Bedienbarkeit unserer Website, inklusive der Unterseiten, unserer Animationen und der Formulare. Wir haben außerdem einen hohen Fokus auf den grafischen Barriereabbau gelegt und haben dazu sowohl unser Corporate Design (die optische / farbliche Gestaltung unserer Website) im Code neu gestaltet als auch ein Tool zur leichten individuellen Anpassung installiert (Eye-Able).
Einige Funktionen und Inhalte konnten wir noch nicht komplett barrierefrei gestalten, arbeiten aber kontinuierlich daran, alle übrigen Barrieren zu beheben:
Das Kontrastverhältnis bei einigen Grafiken oder auch die Leserichtung mancher assistiver Technologien (z. B. Screenreader) bei verschiedenen PDF-Dokumenten sowie Formularen ist teilweise noch nicht ausreichend angepasst. Auch fehlen manche Transkripte und Untertitel bei ein paar Videos. Auch im Code unserer Website haben wir noch kleine Baustellen bei einigen Linktexten oder auch unterschiedliche ARIA-Fehler, an denen wir aber bereits mit einer Webdesign-Agentur arbeiten. Einige Portale sind noch nicht komplett barrierefrei, auch daran arbeiten wir.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung hat den Stand vom 28. Juni 2025. Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit auf unserer Website beruht auf einer durch uns durchgeführten Selbstbewertung.
Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.EAM-Netz.de auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte melden Sie die Barriere an unsere Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: SocialMedia@EAM.de
Telefon: 0561 933 1044
Anschrift: EAM Netz GmbH, Monteverdistraße 2, 34131 Kassel
Durchsetzungsverfahren & Marktüberwachungsstelle
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Hierzu wenden Sie sich an das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind die Aufgaben der Durchsetzungsstelle angesiedelt. Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften über den barrierefreien Zugang eingehalten sind.
Nach dem Gesetz (§ 20 BFSG) ist jedes Bundesland in Deutschland dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des BFSG eingehalten werden. Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, zusammenzuarbeiten und eine zentrale Organisation mit dem Namen „Marktüberwachungsstelle der Bundesländer für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) einzurichten. Ziel der Organisation ist es, sicherzustellen, dass die Vorschriften des BFSG in ganz Deutschland in gleicher Weise angewandt und durchgesetzt werden. Die MLBF hat ihren Sitz in Magdeburg. Die genaue Adresse wird in Zukunft nachgetragen.
E-Mail: MS-Presse@MS.Sachsen-Anhalt.de
Telefon: 0391 567 6970
Anschrift:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg