Gegenstand dieses Vertrages ist der Anschluss der Anlage des Anschlussnehmers an das Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetz der EAM Netz. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und wird zwischen dem Anschlussnehmer und der EAM Netz geschlossen.
Bekanntgabe der EAM Netz GmbH
Die EAM Netz GmbH ändert mit Wirkung zum 1. Mai 2020 gemäß § 4 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ihre ergänzenden Bedingungen zur NAV sowie nach § 4 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) ihre ergänzenden Bedingungen zur NDAV.
Die EAM Netz GmbH ändert gemäß § 20 i. V. m. § 4 Abs. 3 NAV ihre Technischen Anschlussbedingungen (TAB). Die Änderung wurde der Bundesnetzagentur bereits mitgeteilt.
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