Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 GasNZV
Gemäß § 40 (1) Nr. 7 bis 12 GasNZV ist die EAM Netz GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber seit dem 1. Oktober 2011 verpflichtet, diversen Informations- und Veröffentlichungspflichten nachzukommen. Diese Veröffentlichungen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Die Zuordnung eines Ortes zu den unter Punkt 7 dargestellten Brennwertbezirksschlüsseln können Sie in unserer Gasnetzkarte (Nr. 10) einsehen.
Nr. 8 Zugangs- und Anschlussregeln
Nr. 11 Mindestanforderungen der Alllgemeinen Geschäftsbedingungen