Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der EAM Netz. Mit ihm werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt, die den Zugang zum Zwecke der Belieferung von Letztverbraucher im Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen. Das Vertragsmuster entspricht der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-17-168). Änderungen zum Inhalt sind nicht zulässig.
Die Anlagen: Anlage 1 - Preisblatt und Anlage 2 - Kontaktdatenblatt finden Sie hier in der jeweils gültigen Fassung.
Die optionalen Vertragsinhalte haben wir wie folgt näher bestimmt:
- §1, Ziffer 3, Satz 2: „Der Netznutzer begehrt als Lieferant (Lieferantenrahmenvertrag) Netzzugang...“
- § 5, Ziffer 3, Satz 2: „Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens ein.“