Sie können hier zwischen drei Modulen wählen:
Modul 1: Netzbetreiberspezifischer Pauschalbetrag
Das Modul 1 ist als Standardeinstellung bei der Anmeldung einer neuen Anlage mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 automatisch vorgesehen.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung der Netzentgelte
Bitte beachten Sie, dass das Modul 2 nur in Verbindung mit einem separaten Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung gewählt werden kann. Dieser ist mit zusätzlichen Kosten für den Messstellenbetrieb verbunden.
Der Kunde kann den Wechsel in das Modul 2 über seinen Stromlieferanten beantragen. Der Stromlieferant gibt den Wechsel in Modul 2 per Marktkommunikation an den Netzbetreiber (EAM Netz GmbH) weiter.
Modul 3: zeitvariables Netzentgelt
Das Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden. Vorgesehen sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen der örtlich geltenden Netzentgelte (HT / NT / ST).
Für das Modul 3 ist der Einsatz eines intelligenten Messsystems nötig (IMS). Diese wird durch den Messstellenbetreiber (MSB) bereitgestellt und der Einbau der Messeinrichtung durch den MSB an den Netzbetreiber kommuniziert.
Derzeit kann die EAM Netz GmbH nicht in jedem Fall ein intelligentes Messsystem bereitstellen.
Sie können in unserem Portal unter dem folgenden Link >Für Kunden< ein intelligentes Messsystem beauftragen. Die Verfügbarkeit für Ihren Anwendungsfall wird dann im Zuge des Beauftragungsprozesses geprüft.
Sollte die Prüfung negativ ausfallen, haben Sie jedoch die Möglichkeit einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.
Nachdem das intelligentes Messsystem verbaut wurde, gibt der Messstellenbetreiber die Einbauinformation an den Netzbetreiber weiter, um den Zähler im Abrechnungssystem zu hinterlegen. Achtung: dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern!
Erst danach kann der Kunde den Wechsel in das Modul 3 über seinen Stromlieferanten beantragen.
Der Stromlieferant gibt den Wechsel in das Modul 3 per Marktkommunikation an den Netzbetreiber weiter.
Weitere Informationen zu den Reduzierungen können unserem aktuellen Preisblatt für die Netzentgelte Strom entnehmen.