Durch die Gesetzesnovellierung wird festgelegt, dass zukünftig auf sämtliche Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt sowie sonstige schaltbare Anlagen zurückgegriffen werden kann, um absehbare Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Bislang lag die Leistungsgrenze bei 10 MW. Dadurch bekommen die Verteilnetzbetreiber eine zusätzliche Rolle. Für die EAM Netz bedeutet das, dass wir zukünftig mit rund 1400 Anlagen am Redispatch teilnehmen. Unsere Aufgabe verändert sich weg von Notfallmaßnahmen hin zur Ermittlung und Behebung von Engpässen auf Basis von Prognosen. Für die Engpassbehebung ist eine intensive Abstimmung zwischen den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern notwendig.
Das derzeit praktizierte Einspeisemanagement (EISMAN) gemäß § 14 Abs. 1 EEG wird durch den Redisptach 2.0 abgelöst.
Neue Schnittstellen unter den Netzbetreibern
Doch wie läuft das ab? An den vorgelagerten Netzbetreiber melden wir zukünftig Redispatch-Potenziale auf Basis einer Netzzustandsanalyse, die alle 15 Minuten der zukünftigen 36 Stunden berechnet wird. Mit hinein spielen Daten aus dem vor- und nachgelagerten Netz genauso wie Erzeugungs- und Lastprognosen sowie Fahrpläne der Erzeuger, die ihre Anlagen selbst regeln. Sollte es zu einem Engpass kommen, wird die Einspeisung reduziert. Die Abregelung der Anlagen erfolgt ferngesteuert über unsere Netzleitstelle oder als Anforderung über einen Fahrplan an den Anlagenbetreiber. Finanziell müssen alle Betreiber so gestellt werden, als hätte es den Eingriff nicht gegeben. Jeder Netzbetreiber muss einen eigenen Redispatch-Bilanzkreis führen. Die abzuregelnde Energie kauft die EAM Netz im Vorfeld ein. Über den Bilanzkreis wird die gekaufte Energie an den Einspeiser übertragen, so ändert sich für ihn nichts.