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Das Erneuerbare Energien Gesetz und die Regelungen zum Anschluss einer Erzeugungsanlage werfen mehrere Fragen auf.

Wir haben hier die wichtigsten Fragen gebündelt und beantwortet, damit Sie schnell und einfach einen Überblick bekommen.

Allgemeine Fragen

Um Ihrer Anfrage zügig bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihrem Installateur bzw. Anlagenerrichter eine vollständige Anmeldung mit den folgenden Unterlagen:   

Zur Checkliste benötigter Unterlagen

Nachdem Sie von der EAM Netz eine Einspeisezusage erhalten haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Nach deren Fertigstellung meldet der Installateur diese bei uns. Danach vereinbaren wir mit Ihnen und ihrem Installateur/Anlagenerrichter einen Termin zur Inbetriebsetzung der Anlage.

Darstellung des Ablaufs

Nachdem Sie von der EAM-Netz eine Einspeisezusage erhalten haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Nach deren Fertigstellung meldet der Installateur diese bei uns. Danach vereinbaren wir mit Ihnen und ihrem Installateur/Anlagenerrichter einen Termin zur Inbetriebsetzung der Anlage.

Darstellung des Ablaufs

Sofern es sich bei der Ummeldung lediglich um die Änderung des Anlagenbetreibers bzw. dessen Daten handelt, genügt eine schriftliche Mitteilung. Bitte teilen Sie uns hierzu die folgenden Daten über eine Änderungsmitteilung mit: 

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, des derzeitigen Anlagenbetreibers
  • Vorhandene Kundennummer
  • Zählerstand mit Datum der Eigentumsübergabe
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des neuen Anlagenbetreibers (Rechnungsadresse)

Zusätzlich benötigen wir von dem neuen Anlagenbetreiber das Formular „Bankdaten und Steuernummer“

Sollte es sich um eine Änderung von technischen Daten der Anlage handeln, beachten Sie bitte die Informationen der ersten Frage.

Eine Erweiterung der Anlage muss genauso angemeldet werden wie eine Neuanlage. Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage. Bei Erweiterungen von Photovoltaikanlagen auf demselben Dach (mit gleicher Dachneigung- und Ausrichtung) kann die Einspeisung über den bereits eingebauten Zähler abgerechnet werden, ist dies nicht der Fall muss ein neuer Zähler für die Erweiterung eingebaut werden.

Zu steuerlichen Fragestellungen können wir leider keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.

Die Vorgangs-ID ist eine fortlaufende Bearbeitungsnummer, die Ihnen mit unserem ersten und allen weiteren Schreiben mitgeteilt wird. Mit Hilfe dieser Nummer können wir die einzelnen Anfragen zuordnen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese bei Schriftwechsel oder telefonischen Anfragen anzugeben bzw. bereit zu halten.

Bei Auftragserteilungen (z. B. Netzverträglichkeitsprüfung, Messstellenbetrieb, Schutzprüfung) sind vom Auftraggeber bis zu drei Unterschriften zu leisten.

  • Mit der ersten Unterschrift erteilen Sie der EAM Netz den jeweiligen Auftrag.
  • Mit der zweiten Unterschrift erklären Sie, dass wir Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert haben.
  • Mit der dritten Unterschrift erklären Sie, dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Durch diesen Verzicht ist es uns möglich, mit der sofortigen Ausführung des Auftrages zu beginnen.

Technische Fragen

Sofern bereits ein Hausanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, prüfen wir, ob dieser als Netzverknüpfungspunkt technisch geeignet ist. Sollte kein Hausanschluss vorhanden sein, erhalten Sie ein Angebot über den Neubau eines Hausanschluss. Für die notwendigen Unterlagen haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt.

Zur Checkliste benötigter Unterlagen

Grundsätzlich ist es dem Anlagenbetreiber freigestellt, für die Erfassung der erzeugten/eingespeisten Energie einen Messstellenbetreiber zu benennen. Wird kein Messstellenbetreiber benannt, so sind wir als Grundmessstellenbetreiber verpflichtet einen geeichten Zähler zu stellen. Die Kosten für den Grundmessstellenbetrieb finden Sie über den unten stehenden Link. Ab einer installierten Leistung der Erzeugungsanlage von mehr als 69 kW ist eine geeichte Wandlermessung erforderlich. Für Anlagen, die ein Einspeisemanagement benötigen, ist der Einbau einer registrierenden Leistungsmessung mit Zählerfernauslesung erforderlich.

Einspeisemanagement

Technische Mindestanforderungen

Mess- und Abrechnungsentgelte

Mit der Netzverträglichkeitsprüfung wird rechnerisch ermittelt, ob die Leistung der PV-Anlage durch das vorhandene Netz aufgenommen werden kann.

Eine Erweiterung der Anlage muss genauso angemeldet werden wie eine Neuanlage. Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage. Bei Erweiterungen auf demselben Dach (gleiche Neigung und Ausrichtung) kann die Einspeisung über den bereits eingebauten Zähler abgerechnet werden. Ist dies nicht der Fall, muss ein neuer Zähler für die Erweiterung eingebaut werden.  

Das Einspeisemanagement ist eine Anforderung des EEG für Anlagen größer 100 kW/kWp sowie Photovoltaikanlagen kleiner 100 kWp und Voraussetzung für die Zahlung der Vergütung. Nähere Informationen zur Ausgestaltung des Einspeisemanagements erhalten Sie hier:  

Einspeisemanagement

Für Erzeugungsanlagen, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, muss die VDE-Anwendungsregel 4105 hinsichtlich der Schutztechnik umgesetzt werden. Eine Prüfung des Schutzgerätes hat durch den Hersteller auf Basis der Prüfvorschrift DIN VDE V 0124-100 zu erfolgen und ist dem Netzbetreiber nachzuweisen. Für Erzeugungsanlagen mit einem Anschluss im Mittelspannungsnetz muss der Einbau eines Schutzgerätes am Netzverknüpfungspunkt realisiert werden. Detaillierte Informationen zum Aufbau der Schutztechnik finden Sie hier:

Abstimmungskriterien mit dem Versorgungsnetzbetreiber für Erzeugungsanlagen mit konventionellem Schutz

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zur Anmeldung der Erzeugungsanlage werden wir die Netzverträglichkeitsprüfung durchführen und ermitteln für Sie den geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Das ist erforderlich, da nicht grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage am bestehenden Hausanschluss möglich ist. Das Ergebnis erhalten Sie mit der Einspeisezusage.

Um diese Frage beantworten zu können, müssen Sie die Anlage anmelden. Anschließend werden wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen, nach der Prüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage. Darin wird Ihnen mitgeteilt, ob und ggf. mit welcher Leistung der Anschluss einer PV-Anlage an ihren Standort möglich ist.

Die Rolle der EAM-Netz als Netzbetreiber konzentriert sich auf den Netzanschluss von Windkraftanlagen an ihre Verteilnetze. Der Netzanschluss ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die EAM-Netz verfügt über ein sehr leistungsfähiges und engmaschiges Mittelspannungsnetz, das für den Anschluss großer Windkraftanlagen sehr gute Voraussetzungen bietet. Sollten trotzdem Maßnahmen für Verstärkung und Ausbau der Netze notwendig sein, werden diese entsprechend der geltenden Rechtslage in enger Zusammenarbeit mit den Anlagenbetreibern umgesetzt.  

Die EAM-Netz kann für Ihr Versorgungsgebiet keine Bewertungen durchführen, ob zusammenhängende Wald-, Schutz-, Konversations- oder andere Flächen verfügbar sind, die sich für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen. Wir verweisen hierfür auf die entsprechenden Planungen der Landes-, Bezirks- und Kommunalbehörden, die beispielsweise über die Regionalpläne Nord- und Mittelhessen entsprechende Windvorrangflächen vorsehen.

Ein Photovoltaikmodul mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker suggeriert dem Endverbraucher, dass der Anschluss dieser Erzeugungsanlage ohne weiteres durch elektrotechnische Laien möglich ist.

Um mögliche Gefahren für Leib und Leben sowie von Sachwerten auszuschließen hat der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) in einer Vornorm technische Anforderungen an den Anschluss festgelegt. Diese beschreiben, dass die Photovoltaikmodule nur mit einem speziellen Stecker oder durch eine feste Installation angeschlossen sein dürfen.

Weiterhin muss u.a.

  • die Anlage bei der EAM-Netz Online-Portal und beim Markstammdatenregister angelmeldet werden
  • und der vorhandene Stromzähler ausgewechselt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier 

Fragen zur Vergütung

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Vergütung. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt monatlich als Abschlagszahlung (Abrechnung erfolgt dann zum Jahresende) bzw. bei Anlagen mit registrierender Leistungsmessung wird die Einspeisemenge grundsätzlich monatlich abgerechnet.  

Darstellung des Ablaufs

Nachdem wir von Ihrem Installateur/Anlagenerrichter eine vollständige Anmeldung erhalten haben, führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und informieren Sie mit der Einspeisezusage über das Ergebnis. Mit der Einspeisezusage erhalten Sie eine Reservierung der Einspeiseleistung für 6 Monate. 

Darstellung des Ablaufs

Die Höhe der Vergütung teilen wir Ihnen nach der erfolgten Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage in einem separaten Schreiben mit. Bei Anlagen, die jährlich abgerechnet werden, erhalten Sie einen monatlichen Abschlag, dessen Höhe von den Eigenschaften Ihrer Anlage abhängig ist. Die EAM-Netz setzt zur Ermittlung der Abschläge bei Photovoltaikanlagen 900 Volllaststunden als Berechnungsgrundlage an.

Grundlage für die Vergütung ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Sofern sich nicht durch Gesetzesänderungen andere Regelungen ergeben, erhält eine Erzeugungsanlage ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebsetzung für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich zum Inbetriebsetzungsjahr die vorgesehene Vergütung nach EEG. Änderungen der Vergütungshöhe für neu in Betrieb zu nehmende Anlagen ergeben sich aus den Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes zum jeweiligen Stichtag. Die aktuellen Vergütungs- und Degressionssätze von Photovoltaikanlagen werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Alle anderen Vergütungs- und Degressionssätze richten sich nach den geltenden Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes.

Die EAM-Netz schließt keine Einspeiseverträge ab. Laut § 4 Absatz 1 EEG ist der Netzbetreiber zur Vergütungszahlung verpflichtet, demnach ist kein Einspeisevertrag erforderlich. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Vergütungshöhe. Diese ist als Vorlage für das Finanzamt ausreichend.

Die EAM-Netz übernimmt für Sie die Rechnungslegung und erstellt stattdessen eine Gutschrift. Da bei diesem Verfahren die gleichen steuerrechtlichen Regelungen wie bei einer Rechnungsstellung anzuwenden sind, benötigen wir Ihre Steuernummer. Hierzu können Sie uns wahlweise Ihre bereits vorhandene oder eine neue Steuernummer mitteilen. Eine neue Steuernummer erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Bitte teilen Sie uns hierzu die folgenden Daten über das Formular Bankdaten und Steuernummer mit: 

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des derzeitigen Anlagenbetreibers
  • Vorhandene Kundennummer
  • Bankdaten und Steuernummer

Bankdaten & Steuernummer

Bei PV-Anlagen zwischen 10kW und 1MW installierter Leistung dürfen maximal 90 % der erzeugten Energiemenge vergütet werden. Die verbleibenden mindestens 10 % der erzeugten Energiemenge können entweder selbst verbraucht werden oder nach § 33b Nr. 3 EEG (sonstige Direktvermarktung) vermarktet werden. Für die Erfassung des Eigenverbrauchs ist es notwendig, eine zweite Messung aufzubauen. Aus der Differenz der beiden Messungen, wird der Anteil des Eigenverbrauchs errechnet. Wenn keine der beiden Möglichkeiten gewählt wird, ist der Strom, der über die vergütungsfähige Menge hinausgeht, mit dem tatsächlichen Monatsmittelwert des Marktwertes für Strom aus solarer Strahlungsenergie (MW Solar) zu vergüten. Wenn keine zweite Messung aufgebaut wird, werden 90 % der an der Übergabestelle gemessenen Energiemenge mit dem Vergütungssatz für PV und 10 % mit dem MW Solar vergütet.

Einspeisezähler, die nicht über eine Zählerfernauslesung verfügen, werden zum Ende des Kalenderjahres durch die EAM-Netz abgelesen. Sollte eine Ablesung zum Jahresende nicht möglich sein, wird diese am Anfang des Folgejahres nachgeholt.

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Checkliste benötigter Unterlagen