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Das Erneuerbare Energien Gesetz und die Regelungen zum Anschluss einer Erzeugungsanlage werfen mehrere Fragen auf.

Wir haben hier die wichtigsten Fragen gebündelt und beantwortet, damit Sie schnell und einfach einen Überblick bekommen.

Allgemeine Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen

Ein Photovoltaikmodul mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker suggeriert dem Endverbraucher, dass der Anschluss dieser Erzeugungsanlage ohne weiteres durch elektrotechnische Laien möglich ist.

Um mögliche Gefahren für Leib und Leben sowie von Sachwerten auszuschließen hat der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) in einer Vornorm technische Anforderungen an den Anschluss festgelegt. Diese beschreiben, dass die Photovoltaikmodule nur mit einem speziellen Stecker oder durch eine feste Installation angeschlossen sein dürfen.

Weiterhin muss u.a.

  • die Anlage bei der EAM Netz Online-Portal und beim Marktstammdatenregister angemeldet werden

  • und der vorhandene Stromzähler muss, falls noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, ausgewechselt werden

Weitere Informationen finden Sie hier

Nein, in Deutschland sind aktuell noch keine SCHUKO-Stecker (Schutzkontaktstecker) für „Steckeranlagen“ erlaubt. Der Installateur muss eine spezielle berührungsfreie Steckverbindung installieren.

  • Ja, wenn noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist.

  • Der Tausch wird automatisch bei Beantragung über unser Onlineportal veranlasst und ist für den Kunden kostenfrei.

  • Ein Mitarbeiter der EAM Netz setzt sich dann zur Terminabstimmung für den Zählertausch mit Ihnen in Verbindung.

  • Hierfür benötigen wir dringend Ihre Kontaktdaten (Email und/oder Telefonnummer).

Sie können vorab prüfen, ob in Ihrem Haushalt bereits ein Zweirichtungszähler verbaut ist.

Die meisten steckerfertigen PV-Anlagen sind mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet. Die Einspeisung in eine haushaltsübliche Steckdose eines Endstromkreises ist allerdings nicht zulässig. Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung erfolgen. Falls Ihre Mikro-PV-Anlage mit einem solchen Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch eine Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 vorab durch eine spezielle Energiesteckvorrichtung ersetzt werden. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die entsprechende Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein.

Der Einbau einer solchen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Die Energiesteckvorrichtung ist so aufgebaut, dass bei einem Fehler im Wechselrichter der steckerfertigen PV-Anlage keine für den Menschen gefährliche Spannung an den Kontakten des Steckers entstehen kann.

Ablauf

  1. Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage über das Marktstammdatenregister
  2. Ihre Anmeldung wird an die EAM Netz weitergeleitet
  3. EAM Netz kontaktiert Sie bzgl. eines kostenfreien Zählertausches, falls noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. Sollten Sie einen anderen Messstellenbetreiber haben, müssen Sie diesen über den Bedarf eines Zählertauschs informieren.

Für den Betrieb einer Steckerfertigen PV-Anlage muss diese über ein gültiges Einheitenzertifikat gemäß der VDE-AR-N 4105 verfügen.

 

Bei weiteren Fragen hat der VDE|FNN eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose veröffentlicht.

Allgemeine Fragen

  • Ein Abstimmungsbedarf vor Ort ist nicht erforderlich.

  • Anfragen für neue Erzeugungsanlagen können Sie bequem über unser Onlineportal stellen.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail, wenn Ihr Antrag eingegangen ist. Schauen Sie gegebenenfalls auch in Ihrem Spam-Ordner nach.

Um Ihrer Anfrage zügig bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihrem Installateur bzw. Anlagenerrichter eine vollständige Anmeldung mit den folgenden Unterlagen:

Zur Checkliste benötigter Unterlagen

Nachdem wir von Ihrem Installateur/Anlagenerrichter eine vollständige Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie eine Bestätigungsemail und wir führen eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Im Anschluss erhalten Sie eine Einspeisezusage über das Ergebnis. Mit der Einspeisezusage erhalten Sie eine Reservierung der Einspeiseleistung für 6 Monate, in denen uns die Fertigstellung der Anlage gemeldet werden muss.

Nachdem Sie von der EAM Netz eine Einspeisezusage erhalten haben, können Sie mit dem Bau der Anlage beginnen. Nach deren Fertigstellung meldet der Installateur diese bei uns. Danach vereinbaren wir mit Ihnen und ihrem Installateur/Anlagenerrichter einen Termin zur Inbetriebsetzung der Anlage.

Sofern es sich bei der Ummeldung lediglich um die Änderung des Anlagenbetreibers bzw. dessen Daten handelt, genügt eine schriftliche Mitteilung. Bitte teilen Sie uns hierzu die folgenden Daten über eine Änderungsmitteilung mit: 

  • Name, Anschrift und Telefonnummer, des derzeitigen Anlagenbetreibers

  • Vorhandene Kundennummer

  • Zählerstand mit Datum der Eigentumsübergabe

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des neuen Anlagenbetreibers (Rechnungsadresse)

Zusätzlich benötigen wir von dem neuen Anlagenbetreiber das Formular „Bankdaten und Steuernummer“

Eine Erweiterung der Anlage muss genauso angemeldet werden wie eine Neuanlage. Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage. 

Zu steuerlichen Fragestellungen können wir leider keine Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuerberater.

Die Vorgangs-ID ist eine fortlaufende Bearbeitungsnummer, die Ihnen mit unserem ersten und allen weiteren Schreiben mitgeteilt wird. Mit Hilfe dieser Nummer können wir die einzelnen Anfragen zuordnen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, diese bei Schriftwechsel oder telefonischen Anfragen anzugeben bzw. bereit zu halten.

Technische Fragen

  • Wenn Sie eine steckerfertige PV-Anlage angemeldet haben, wird der Tausch automatisch bei Beantragung über unser Onlineportal veranlasst und ist kostenfrei.

  • Für alle anderen Erzeugungsanlagen muss der verantwortliche Elektroinstallateur die Fertigstellung (Errichtung) seiner geplanten Erzeugungsanlage mitteilen. Dies geschieht über die Inbetriebsetzungsanzeige (Onlineportal)

  • In jedem Fall benötigen wir zur Terminkoordination dringend Ihre Kontaktdaten (Email und/oder Telefonnummer).

  • Unter dem Link Messkonzept finden Sie alle Informationen und die Voraussetzungen für das Messkonzept PV-Anlage mit Wärmepumpe.

  • Wichtig ist, dass vor der Entscheidung für dieses Messkonzept eine Absprache und Zustimmung des zuständigen Stromlieferanten erfolgt. Andernfalls kommt es zu einer falschen Abrechnung des Strombezugs, weil dieser ggf. doppelt abgerechnet wird.

  • Für Bestandsanlagen bis 7,0 kWp (Modulleistung) kann seit dem 1. Januar 2023 die 70%-Regelung deaktiviert werden.

  • Die Mitteilung muss per Formular erfolgen, zu finden unter folgendem Online Formular.

Sofern bereits ein Hausanschluss auf dem Grundstück vorhanden ist, prüfen wir, ob dieser als Netzverknüpfungspunkt technisch geeignet ist. Sollte kein Hausanschluss vorhanden sein, erhalten Sie ein Angebot über den Neubau eines Hausanschluss. Für die notwendigen Unterlagen haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt.

Zur Checkliste benötigter Unterlagen

Grundsätzlich ist es dem Anlagenbetreiber freigestellt, für die Erfassung der erzeugten/eingespeisten Energie einen Messstellenbetreiber zu benennen. Wird kein Messstellenbetreiber benannt, so sind wir als Grundmessstellenbetreiber verpflichtet einen geeichten Zähler zu stellen. Die Kosten für den Grundmessstellenbetrieb finden Sie über den unten stehenden Link. Ab einer installierten Leistung der Erzeugungsanlage von mehr als 30 kW ist eine geeichte Wandlermessung erforderlich. Für Anlagen, die ein Einspeisemanagement benötigen, ist der Einbau einer registrierenden Leistungsmessung mit Zählerfernauslesung erforderlich.

Einspeisemanagement

Technische Mindestanforderungen

Mess- und Abrechnungsentgelte

Mit der Netzverträglichkeitsprüfung wird rechnerisch ermittelt, ob die Leistung der PV-Anlage durch das vorhandene Netz aufgenommen werden kann.

Eine Erweiterung der Anlage muss genauso angemeldet werden wie eine Neuanlage. Nach erfolgreicher Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage. Bei Erweiterungen auf demselben Dach (gleiche Neigung und Ausrichtung) kann die Einspeisung über den bereits eingebauten Zähler abgerechnet werden. Ist dies nicht der Fall, muss ein neuer Zähler für die Erweiterung eingebaut werden. 

Das Einspeisemanagement ist eine Anforderung des EEG für Anlagen größer 100 kW/kWp sowie Photovoltaikanlagen kleiner 100 kWp und Voraussetzung für die Zahlung der Vergütung. Nähere Informationen zur Ausgestaltung des Einspeisemanagements erhalten Sie hier:  

Einspeisemanagement

Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zur Anmeldung der Erzeugungsanlage werden wir die Netzverträglichkeitsprüfung durchführen und ermitteln für Sie den geeigneten Netzverknüpfungspunkt. Das ist erforderlich, da nicht grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage am bestehenden Hausanschluss möglich ist. Das Ergebnis erhalten Sie mit der Einspeisezusage.

Um diese Frage beantworten zu können, müssen Sie die Anlage anmelden. Anschließend werden wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen, nach der Prüfung erhalten Sie eine Einspeisezusage. Darin wird Ihnen mitgeteilt, ob und ggf. mit welcher Leistung der Anschluss einer PV-Anlage an ihren Standort möglich ist.

Die Rolle der EAM-Netz als Netzbetreiber konzentriert sich auf den Netzanschluss von Windkraftanlagen an ihre Verteilnetze. Der Netzanschluss ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Die EAM-Netz verfügt über ein sehr leistungsfähiges und engmaschiges Mittelspannungsnetz, das für den Anschluss großer Windkraftanlagen sehr gute Voraussetzungen bietet. Sollten trotzdem Maßnahmen für Verstärkung und Ausbau der Netze notwendig sein, werden diese entsprechend der geltenden Rechtslage in enger Zusammenarbeit mit den Anlagenbetreibern umgesetzt.  

Die EAM-Netz kann für Ihr Versorgungsgebiet keine Bewertungen durchführen, ob zusammenhängende Wald-, Schutz-, Konversations- oder andere Flächen verfügbar sind, die sich für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen. Wir verweisen hierfür auf die entsprechenden Planungen der Landes-, Bezirks- und Kommunalbehörden, die beispielsweise über die Regionalpläne Nord- und Mittelhessen entsprechende Windvorrangflächen vorsehen.

Fragen zur Vergütung

Haben Sie eine bestehende Steuernummer? Wenn ja, dann geben Sie zunächst diese an. Die Vergütung kann dann ausgezahlt werden. Sollte das Finanzamt eine separate vergeben, so melden sie es einfach nach.

Ohne Bankdaten können wir die gesetzlich vorgeschriebene Auszahlung der Vergütung nicht durchführen. Wir sind als Netzbetreiber gemäß EEG verpflichtet, die gesetzlich festgelegte Vergütung auszuzahlen. Ausnahmen sind steckerfertige PV-Anlagen oder bei einer Erklärung auf Vergütungsverzicht.

  • Bei fehlerhaften Abrechnungen Ihres Stromlieferanten für die steuerbare Verbrauchseinrichtung sollte der Stromlieferant auf das Sondermesskonzept hingewiesen werden. In Einzelfällen verwenden die Stromlieferanten anstelle der berechneten Verbrauchsmenge (vgl. Verbrauchsermittlung) für den Abrechnungszeitraum lediglich die Zählerstände. In diesem Fall fehlt die Subtraktion des Haushaltsbezuges.

  • Unter dem Kapitel Messkonzept haben wir die Voraussetzungen und einen Hinweis für Stromlieferanten veröffentlicht.

  • Das Messkonzept zur Kombination einer PV-Anlage mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist für eine gleichzeitige Nutzung von Wärmepumpe und Ladeeinrichtung zugelassen.

  • Der Stromlieferant ist durch den Kunden vor Belieferungsbeginn oder Zählerumbau über das Messkonzept zu informieren. Der Stromlieferant kann die Belieferung aufgrund der Berechnungslogik ablehnen.

Nach erfolgreicher Inbetriebsetzung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Vergütung. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt monatlich als Abschlagszahlung (Abrechnung erfolgt dann zum Jahresende) bzw. bei Anlagen mit registrierender Leistungsmessung wird die Einspeisemenge grundsätzlich monatlich abgerechnet.

Nachdem wir von Ihrem Installateur/Anlagenerrichter eine vollständige Anmeldung erhalten haben, führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und informieren Sie mit der Einspeisezusage über das Ergebnis. Mit der Einspeisezusage erhalten Sie eine Reservierung der Einspeiseleistung für 6 Monate, in denen uns die Fertigstellung der Anlage gemeldet werden muss.

Die Höhe der Vergütung teilen wir Ihnen nach der erfolgten Inbetriebsetzung Ihrer Erzeugungsanlage in einem separaten Schreiben mit. Bei Anlagen, die jährlich abgerechnet werden, erhalten Sie einen monatlichen Abschlag, dessen Höhe von den Eigenschaften Ihrer Anlage abhängig ist. Die EAM-Netz setzt zur Ermittlung der Abschläge bei Photovoltaikanlagen 900 Volllaststunden als Berechnungsgrundlage an.

Grundlage für die Vergütung ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Sofern sich nicht durch Gesetzesänderungen andere Regelungen ergeben, erhält eine Erzeugungsanlage ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebsetzung für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich zum Inbetriebsetzungsjahr die vorgesehene Vergütung nach EEG. Änderungen der Vergütungshöhe für neu in Betrieb zu nehmende Anlagen ergeben sich aus den Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes zum jeweiligen Stichtag. Die aktuellen Vergütungs- und Degressionssätze von Photovoltaikanlagen werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Alle anderen Vergütungs- und Degressionssätze richten sich nach den geltenden Regelungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes.

Die EAM-Netz schließt keine Einspeiseverträge ab. Laut § 4 Absatz 1 EEG ist der Netzbetreiber zur Vergütungszahlung verpflichtet, demnach ist kein Einspeisevertrag erforderlich. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Vergütungshöhe. Diese ist als Vorlage für das Finanzamt ausreichend.

Die EAM Netz übernimmt für Sie die Rechnungslegung und erstellt stattdessen eine Gutschrift. Da bei diesem Verfahren die gleichen steuerrechtlichen Regelungen wie bei einer Rechnungsstellung anzuwenden sind, benötigen wir Ihre Steuernummer. Hierzu können Sie uns wahlweise Ihre bereits vorhandene oder eine neue Steuernummer mitteilen. Eine neue Steuernummer erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Bitte teilen Sie uns hierzu die folgenden Daten über das Formular Bankdaten und Steuernummer mit: 

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des derzeitigen Anlagenbetreibers

  • Vorhandene Kundennummer

  • Bankdaten und Steuernummer

Bankdaten & Steuernummer

Einspeisezähler, die nicht über eine Zählerfernauslesung verfügen, werden zum Ende des Kalenderjahres durch die EAM Netz abgelesen. Sollte eine Ablesung zum Jahresende nicht möglich sein, wird diese am Anfang des Folgejahres nachgeholt.

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Checkliste benötigter Unterlagen