Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit konventionellem Schutz an das Versorgungsnetz der EAM Netz gelten die Abstimmungskriterien mit dem Versorgungsnetzbetreiber nur für Erzeugungsanlagen, welche nach der BDEW „Technische Richtline Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ in Betrieb genommen werden.
Für Erzeugungsanlagen, welche nach dem 27. April 2019 in Betrieb genommen werden ist die VDE-AR-N 4110 (Technische Anschlussregel Mittelspannung) anzuwenden. Die notwendigen Vorgaben und Einstellwerte werden im Rahmen des Netzbetreiberabfragebogen E.9 mitgeteilt.
Bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Niederspannungsnetz richten sich die Einstellwerte für den Netz- und Anlagenschutz nach der VDE Anwendungsregel 4105. Die geforderten Eigenschaften sind durch einen geeigneten Konformitätsnachweis und Prüfbericht zu bestätigen. Die Nachweise sind messtechnisch gemäß der Prüfvorschrift DIN VDE V 0124-100 „Netzintegration von Erzeugungsanlagen - Niederspannung - Prüfanforderungen an Erzeugungseinheiten vorgesehen zum Anschluss und Parallelbetrieb am Niederspannungsnetz“ zu erbringen.