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Für eine schnelle Übersicht zum Anschluss und der Vergütung Ihrer Erzeugungsanlage erhalten Sie hier wichtige Formulare und Dokumente. Klicken Sie einfach auf den für Sie relevanten Bereich.

Formulare und Dokumente

In diesem Abschnitt erhalten Sie alle wichtigen Formulare, um eine Erzeugungsanlage an das Verteilernetz der EAM Netz anzuschließen.

Falls sich bei den Eigentumsverhältnissen Ihrer Erzeugungsanlage etwas ändert, füllen Sie das beigefügtes Dokument vollständig aus und senden es unterschrieben an:

EAM Netz GmbH
Betreiberwechsel
Monteverdistraße 2
34131 Kassel

Beachten Sie bitte, dass ein Betreiberwechsel rechtzeitig vor dessen Eintritt angezeigt werden muss. Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich.

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Formular Betreiberwechsel bei Anlagenübergabe

Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular mit den anderen geforderten Unterlagen spätestens nach dem Erhalt der Einspeisezusage bzw. des Anbindungsangebots an die EAM Netz zurück. Falls Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, ist es notwendig, dass Sie Ihre Steuernummer mitteilen. Die Einspeisevergütung kann leider solange nicht ausgezahlt werden, bis die Steuernummer der EAM Netz mitgeteilt wird. Die bis dahin angefallene Einspeisevergütung wird dann rückwirkend ausgezahlt, sofern die Meldung vor dem 28.02. des Folgejahres auf die der Anspruch begründet ist, bei der EAM Netz eingegangen ist.

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Formular Bankdaten und Steuernummer

Netzanschlussbedingungen

Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen an das Versorgungsnetz der EAM Netz gelten die Netzanschlussbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

Abstimmungskriterien

Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen mit konventionellem Schutz an das Versorgungsnetz der EAM Netz gelten die Abstimmungskriterien mit dem Versorgungsnetzbetreiber nur für Erzeugungsanlagen, welche nach der BDEW „Technische Richtline Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ in Betrieb genommen werden.

Für Erzeugungsanlagen, welche nach dem 27. April 2019 in Betrieb genommen werden ist die VDE-AR-N 4110 (Technische Anschlussregel Mittelspannung) anzuwenden. Die notwendigen Vorgaben und Einstellwerte werden im Rahmen des Netzbetreiberabfragebogen E.9 mitgeteilt.

Bei Erzeugungsanlagen mit Anschluss im Niederspannungsnetz richten sich die Einstellwerte für den Netz- und Anlagenschutz nach der VDE Anwendungsregel 4105. Die geforderten Eigenschaften sind durch einen geeigneten Konformitätsnachweis und Prüfbericht zu bestätigen. Die Nachweise sind messtechnisch gemäß der Prüfvorschrift DIN VDE V 0124-100 „Netzintegration von Erzeugungsanlagen - Niederspannung - Prüfanforderungen an Erzeugungseinheiten vorgesehen zum Anschluss und Parallelbetrieb am Niederspannungsnetz“ zu erbringen.
 

Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der EAM Netz.