Steckerfertige PV-Anlagen
Steckerfertige Mikro-PV-Anlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Diese Anlagen bestehen aus einem oder mehreren Solar-Modul(en) und einem Modulwechselrichter inklusive Anschlussleitung und Stecker.
Bevor Sie allerdings eine steckerfertige PV-Anlage, z. B. auf Ihrem Balkon, betreiben und damit an das Niederspannungsnetz der EAM Netz anschließen, müssen vorab einige Punkte von Ihnen berücksichtigt werden. Unabhängig von ihrer Leistung sind alle elektrischen Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem öffentlichen Stromnetz betrieben werden, bei der EAM Netz anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über das Marktstammdatenregister (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/) und wird an die EAM Netz entsprechend weitergeleitet. Das Marktstammdatenregister stellt eine offizielle Anleitung zur Registrierung von Balkonkraftwerken bereit. Hier geht es zur Registrierungshilfe (PDF).
In unserem Erklärvideo zeigen wir Ihnen kurz und übersichtlich, wie Sie Ihre PV-Stecker-Anlage bei uns anmelden können.

Hier ist die ( Datenschutzseite ).
Weitere wichtige Informationen für Ihre Anmeldung finden Sie unter der Frage "Anmeldung - Wie melden Sie eine steckerfertige PV-Anlage bei der EAM Netz an?"
Falls Sie weitere Fragen zum elektrischen Anschluss Ihrer steckerfertigen PV-Anlage haben, berät Sie Ihr Elektrofachbetrieb.
Allgemeine Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen
Die meisten steckerfertigen PV-Anlagen sind mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet. Die Einspeisung in eine haushaltsübliche Steckdose eines Endstromkreises ist allerdings nicht zulässig. Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung erfolgen. Falls Ihre Mikro-PV-Anlage mit einem solchen Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch eine Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 vorab durch eine spezielle Energiesteckvorrichtung ersetzt werden. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die entsprechende Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein.
Ein Photovoltaikmodul mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker suggeriert dem Endverbraucher, dass der Anschluss dieser Erzeugungsanlage ohne weiteres durch elektrotechnische Laien möglich ist.
Um mögliche Gefahren für Leib und Leben sowie von Sachwerten auszuschließen hat der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) in einer Vornorm technische Anforderungen an den Anschluss festgelegt. Diese beschreiben, dass die Photovoltaikmodule nur mit einem speziellen Stecker oder durch eine feste Installation angeschlossen sein dürfen
Weiterhin muss u.a.
die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden
und der vorhandene Stromzähler muss, falls noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, ausgewechselt werden
Ablauf
- Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage über das Marktstammdatenregister
- Ihre Anmeldung wird an die EAM Netz weitergeleitet
- EAM Netz kontaktiert Sie bzgl. eines kostenfreien Zählertausches, falls noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. Sollten Sie einen anderen Messstellenbetreiber haben, müssen Sie diesen über den Bedarf eines Zählertauschs informieren.
Für den Betrieb einer Steckerfertigen PV-Anlage muss diese über ein gültiges Einheitenzertifikat gemäß der VDE-AR-N 4105 verfügen.



Ja, wenn noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist.
Der Tausch wird automatisch bei Beantragung über unser Onlineportal veranlasst und ist für den Kunden kostenfrei.
Ein Mitarbeiter der EAM Netz setzt sich dann zur Terminabstimmung für den Zählertausch mit Ihnen in Verbindung.
Sie können vorab prüfen, ob in Ihrem Haushalt bereits ein Zweirichtungszähler verbaut ist.
Nein, in Deutschland sind aktuell noch keine SCHUKO-Stecker (Schutzkontaktstecker) für „Steckeranlagen“ erlaubt. Der Installateur muss eine spezielle berührungsfreie Steckverbindung installieren.
Der Einbau einer solchen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Die Energiesteckvorrichtung ist so aufgebaut, dass bei einem Fehler im Wechselrichter der steckerfertigen PV-Anlage keine für den Menschen gefährliche Spannung an den Kontakten des Steckers entstehen kann.
Grundsätzlich ist die Auszahlung einer Einspeisevergütung für den von der steckerfertigen PV-Anlage erzeugten Strom nicht vorgesehen, da diese in erster Linie mit dem Ziel der Eigenversorgung betrieben werden. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren über das Marktstammdatenregister werden die Anlagen über die Sonderregelungen des EEG der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet. Die unentgeltliche Abnahme liegt in der Regel in beiderseitigem Interesse, da sie die Abwicklung für den Anlagenbetreiber und den Netzbetreiber vereinfacht. Der Mehraufwand wäre i.d.R. außer Verhältnis zu den geringfügigen Förderbeträgen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im FAQ der BNetzA.
Falls Sie dennoch eine Einspeisevergütung erhalten wollen, müssen Sie die steckerfertige PV-Anlage über unser Onlineportal durch einen eingetragenen Elektroinstallateur anmelden lassen. Die vereinfachenden Sonderregelungen für Steckersolargeräte entfallen in diesem Fall.
Werden die Energiemengen mehreren Anlagen des gleichen Energieträgers an einer Übergabemessung erfasst, dann wird die Gesamtmenge im Verhältnis der Anlagenleistungen auf die angeschlossenen Einzelanlagen verteilt. Die Steckeranlage wird über das Marktstammdatenregister angemeldet. Wir berechnen anschließend eine prozentuale Aufteilung der Strommengen.
Beispiel: Sie haben eine bestehende PV-Anlage mit 9,66 kWp und eine neue Stecker-PV-Anlage mit 0,81 kWp. Ab dem Inbetriebnahmedatum wird eine Aufteilung der Strommengen vorgenommen. Für die bestehende PV-Anlage 92,2336% der eingespeisten Strommenge und für den Stecker 7,7364% der eingespeisten Strommenge. Diese Faktoren finden Sie später auf unserer Jahresabrechnung wieder.
Um den richtigen Zeitpunkt für die Aufteilung einstellen zu können ist es sehr wichtig, dass Sie uns Zählerstände zur Inbetriebnahme der Erweiterung mitteilen. Sie werden dazu von uns per Email aufgefordert.
Nach einer Empfehlung der Clearingstelle, dürfen unterschiedliche Energiemengen nicht vermischt werden. Die Situation vor Ort ist über einen Installateur zu prüfen, da ein Mehrzählermodell aufgebaut werden muss, um die Energiemengen trennen zu können. Bitte nehmen Sie die Stecker-PV-Anlage nicht ohne den Installateur in Betrieb.
Die Situation vor Ort ist über einen Installateur zu prüfen, da ein Mehrzählermodell aufgebaut werden muss, um die Energiemengen trennen zu können. Bitte nehmen Sie die Stecker-PV-Anlage nicht ohne den Installateur in Betrieb.
Bei weiteren Fragen hat der VDE|FNN sowie die Bundesnetzagentur eine weitere Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen veröffnentlicht.
Das FAQ des VDEs finden Sie hier:
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Das FAQ der Bundesnetzagentur finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html