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Bei weiteren Fragen hat der VDE|FNN sowie die Bundesnetzagentur eine weitere Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen veröffnentlicht.

Das FAQ des VDEs finden Sie hier:
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

Das FAQ der Bundesnetzagentur finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/faq_Balkon.html

Steckerfertige PV-Anlagen

Steckerfertige Mikro-PV-Anlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Diese Anlagen bestehen aus einem oder mehreren Solar-Modul(en) und einem Modulwechselrichter inklusive Anschlussleitung und Stecker.

Bevor Sie allerdings eine steckerfertige PV-Anlage, z. B. auf Ihrem Balkon, betreiben und damit an das Niederspannungsnetz der EAM Netz anschließen, müssen vorab einige Punkte von Ihnen berücksichtigt werden. Unabhängig von ihrer Leistung sind alle elektrischen Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem öffentlichen Stromnetz betrieben werden, bei der EAM Netz anzumelden. Die Anmeldung erfolgt über das Marktstammdatenregister (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/) und wird an die EAM Netz entsprechend weitergeleitet.

Weitere wichtige Informationen für Ihre Anmeldung finden Sie unter der Frage "Anmeldung - Wie melden Sie eine steckerfertige PV-Anlage bei der EAM Netz an?"

Falls Sie weitere Fragen zum elektrischen Anschluss Ihrer steckerfertigen PV-Anlage haben, berät Sie Ihr Elektrofachbetrieb.

 

Allgemeine Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen

Ein Photovoltaikmodul mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker suggeriert dem Endverbraucher, dass der Anschluss dieser Erzeugungsanlage ohne weiteres durch elektrotechnische Laien möglich ist.

Um mögliche Gefahren für Leib und Leben sowie von Sachwerten auszuschließen hat der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) in einer Vornorm technische Anforderungen an den Anschluss festgelegt. Diese beschreiben, dass die Photovoltaikmodule nur mit einem speziellen Stecker oder durch eine feste Installation angeschlossen sein dürfen

Weiterhin muss u.a.

  • die Anlage im Marktstammdatenregister angemeldet werden

  • und der vorhandene Stromzähler muss, falls noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist, ausgewechselt werden

Weitere Informationen finden Sie hier

Grundsätzlich ist die Auszahlung einer Einspeisevergütung für den von der steckerfertigen PV-Anlage erzeugten Strom nicht vorgesehen, da diese in erster Linie mit dem Ziel der Eigenversorgung betrieben werden. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren über das Marktstammdatenregister werden die Anlagen über die Sonderregelungen des EEG der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet. Die unentgeltliche Abnahme liegt in der Regel in beiderseitigem Interesse, da sie die Abwicklung für den Anlagenbetreiber und den Netzbetreiber vereinfacht. Der Mehraufwand wäre i.d.R. außer Verhältnis zu den geringfügigen Förderbeträgen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im FAQ der BNetzA.  

Falls Sie dennoch eine Einspeisevergütung erhalten wollen, müssen Sie die steckerfertige PV-Anlage über unser Onlineportal  durch einen eingetragenen Elektroinstallateur anmelden lassen. Die vereinfachenden Sonderregelungen für Steckersolargeräte entfallen in diesem Fall.

Nein, in Deutschland sind aktuell noch keine SCHUKO-Stecker (Schutzkontaktstecker) für „Steckeranlagen“ erlaubt. Der Installateur muss eine spezielle berührungsfreie Steckverbindung installieren.

  • Ja, wenn noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist.

  • Der Tausch wird automatisch bei Beantragung über unser Onlineportal veranlasst und ist für den Kunden kostenfrei.

  • Ein Mitarbeiter der EAM Netz setzt sich dann zur Terminabstimmung für den Zählertausch mit Ihnen in Verbindung.

Sie können vorab prüfen, ob in Ihrem Haushalt bereits ein Zweirichtungszähler verbaut ist.

Die meisten steckerfertigen PV-Anlagen sind mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet. Die Einspeisung in eine haushaltsübliche Steckdose eines Endstromkreises ist allerdings nicht zulässig. Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung erfolgen. Falls Ihre Mikro-PV-Anlage mit einem solchen Schukostecker ausgerüstet ist, muss dieser durch eine Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 vorab durch eine spezielle Energiesteckvorrichtung ersetzt werden. Andernfalls muss die PV-Anlage vor der Inbetriebnahme von einem Fachbetrieb fest an die entsprechende Elektroinstallation des Gebäudes angeschlossen worden sein.

Der Einbau einer solchen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen. Die Energiesteckvorrichtung ist so aufgebaut, dass bei einem Fehler im Wechselrichter der steckerfertigen PV-Anlage keine für den Menschen gefährliche Spannung an den Kontakten des Steckers entstehen kann.

Ablauf

  1. Anmeldung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage über das Marktstammdatenregister
  2. Ihre Anmeldung wird an die EAM Netz weitergeleitet
  3. EAM Netz kontaktiert Sie bzgl. eines kostenfreien Zählertausches, falls noch kein Zweirichtungszähler vorhanden ist. Sollten Sie einen anderen Messstellenbetreiber haben, müssen Sie diesen über den Bedarf eines Zählertauschs informieren.

Für den Betrieb einer Steckerfertigen PV-Anlage muss diese über ein gültiges Einheitenzertifikat gemäß der VDE-AR-N 4105 verfügen.