Grundsätzlich ist die Auszahlung einer Einspeisevergütung für den von der steckerfertigen PV-Anlage erzeugten Strom nicht vorgesehen, da diese in erster Linie mit dem Ziel der Eigenversorgung betrieben werden. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren über das Marktstammdatenregister werden die Anlagen über die Sonderregelungen des EEG der „unentgeltlichen Abnahme“ zugeordnet. Die unentgeltliche Abnahme liegt in der Regel in beiderseitigem Interesse, da sie die Abwicklung für den Anlagenbetreiber und den Netzbetreiber vereinfacht. Der Mehraufwand wäre i.d.R. außer Verhältnis zu den geringfügigen Förderbeträgen. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im FAQ der BNetzA.
Falls Sie dennoch eine Einspeisevergütung erhalten wollen, müssen Sie die steckerfertige PV-Anlage über unser Onlineportal durch einen eingetragenen Elektroinstallateur anmelden lassen. Die vereinfachenden Sonderregelungen für Steckersolargeräte entfallen in diesem Fall.