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Netznutzungsvertrag für Lieferanten ab 01.04.2022

Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der EAM Netz. Mit ihm werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt, die den Zugang zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern im Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen. Das Vertragsmuster entspricht der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-20-160). Änderungen zum Inhalt sind nicht zulässig.

Zu den im Vertrag vorgesehenen Anlagen und Individualisierungen weisen wir auf Folgendes hin:

  • § 5, Ziffer 3, Satz 2: „Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens ein.“ 

  • Der Vertragsabschluss umfasst die EDI-Vereinbarung (Anlage 3 zum Netznutzungsvertrag). Die technische Anlage der EDI-Vereinbarung wurde aus der Vorlage entfernt. Die technischen Daten werden im Rahmen der elektronischen Kommunikationsprozesse ausgetauscht.

  • Der Vertragsabschluss umfasst, soweit Sie Bilanzkreisverantwortlicher sind, zusätzlich auch die als Anlage 5) des Netznutzungsvertrags vorgegebene Zuordnungsvereinbarung.

  • Das aktuelle Preisblatt finden sie auf unserer Internetseite unter Netzentgelte Preisblatt. Ab dem 01.01.2023 erfolgt die Übermittlung der Netznutzungspreisblätter elektronisch.

  • Der Austausch der Kontaktdatenblätter im xlsx-Format entfällt. Die Kontaktdaten werden im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation per EDIFACT (PARTIN) übersendet.

  • Die Beauftragung zur Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung erfolgt über die Marktkommunikation per EDIFACT. Die Verwendung der EXCEL-Vorlage ist für Sonderfälle weiterhin vorgegeben.

Netznutzungsvertrag für Lieferanten ab 01.04.2018

Dieser Vertrag vermittelt dem Lieferanten den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz der EAM Netz. Mit ihm werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt, die den Zugang zum Zwecke der Belieferung von Letztverbraucher im Elektrizitätsversorgungsnetz betreffen. Das Vertragsmuster entspricht der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-17-168). Änderungen zum Inhalt sind nicht zulässig.


Die Anlagen: Anlage 1 - Preisblatt  und Anlage 2 - Kontaktdatenblatt finden Sie hier in der jeweils gültigen Fassung.

Die optionalen Vertragsinhalte haben wir wie folgt näher bestimmt:

  • §1, Ziffer 3, Satz 2: „Der Netznutzer begehrt als Lieferant (Lieferantenrahmenvertrag) Netzzugang...“
  • § 5, Ziffer 3, Satz 2: „Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen Verfahrens ein.“ 

Freiwillige Bilaterale Vereinbarungen nach Ziffer 5 GPKE

Gemäß Bundesnetzagentur-Beschluss BK6-20-160 (Anlage 1) vom 21.12.2020, können unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den Marktteilnehmern weitere Regelungen zur Abwicklung der Geschäftsprozesse getroffen werden, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Anlage (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE) stehen und Dritte nicht diskriminiert werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Netzvertrieb@EAMNetz.de.

Ver­ein­bar­ung über ein indivi­duel­les Netz­entgelt (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV)

Für bestimmte Letztverbraucher sieht die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromentgeltverordnung - StromNEV) ein reduziertes individuelles Netzentgelt vor. Diese Vereinbarung dient der Umsetzung von § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV und der diebsbezüglichen Festlegung der Bundesnetzagentur.

Hinweis: die Anlage 2 entspricht dem Anzeigeformular der Bundesnetzagentur und kann alternativ im Internetauftritt der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Rahmenverträge Messung nach § 9 MsbG

Das MsbG trifft umfangreiche Vorgaben zum Inhalt und Abschluss von Messstellenverträgen. Der Vertrag nach § 9 Absatz 1 des Messstellenbetriebsgesetztes (MsbG) umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.

Die Verträge finden Sie unter nachfolgendem Link zum Download:

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