Die zu entrichtenden Entgelte setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt richtet sich nach der Entnahmestelle der elektrischen Energie aus dem Netz der EAM Netz GmbH.
Das Entgelt wird für die Vorhaltung, den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb von Stromverteilungsanlagen entrichtet. Des Weiteren sind das Entgelt für die Nutzung der vorgelagerten Netze sowie die bei der Übertragung von elektrischer Energie entstehenden Verluste und die Systemdienstleistungen zur Gewährleistung des Netzbetriebs im Netznutzungsentgelt enthalten.
Entgelt für Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung)
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb (inkl. Messdienstleistung) richten sich nach den technischen Anforderungen an der Entnahmestelle entsprechend der Stromnetzzugangsverordnung.
Entgelte für die Blindleistungsbereitstellung
Im Rahmen der Erbringung der Systemdienstleistungen wird ein Blindstrombedarf bei einem cos phi von größer 0,9 induktiv gedeckt.
Die EAM Netz ist berechtigt, Messeinrichtungen zur Erfassung des Blindstrombedarfs einzubauen.
Bei einer Unterschreitung des cos phi von 0,9 induktiv stellt die EAM Netz zusätzlich folgende Entgelte in Rechnung:
Umspannung HS/MS: 1,02 ct/kvarh
Mittelspannungsnetz MS: 1,02 ct/kvarh
Umspannung MS/NS: 1,53 ct/kvarh
Niederspannungsnetz NS: 1,53 ct/kvarh
Konzessionsabgabe
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem zwischen der Gemeinde (in welcher sich die Entnahmestelle befindet) und der EAM Netz geschlossenen Konzessionsvertrag in Verbindung mit der Konzessionsabgabenverordnung.
Mehrkosten durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Die Mehrkosten durch das KWKG werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Umsatzsteuer
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweils gültigen Satz (seit 1.1.2007: 19%) auf die Summe der vom dritten Unternehmen bzw. Netzkunden zu entrichtenden Entgelte hinzugerechnet.