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Hier finden Sie die relevanten Veröffentlichungspflichten der EAM Netz im Bereich Strom. Um eine optimale Auffindbarkeit der veröffentlichten Daten zu gewährleisten, haben wir uns am „Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber“ der Bundesnetzagentur vom 22. Januar 2008 orientiert.

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für Anschlussnutzung durch Letztverbraucher und Änderungen der Ergänzenden Bedingungen:
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV

§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 NAV - Für Zuhause
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 NAV - Für Unternehmen
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 NAV - Für unsere Partner

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen:
§ 19 Abs. 1 EnWG 

§ 19 Abs. 1 EnWG - Für Zuhause
§ 19 Abs. 1 EnWG - Für Unternehmen
§ 19 Abs. 1 EnWG - Für unsere Partner

Information über Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß § 115 EnWG:
§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV

§ 29 Abs. 1 Satz 1 NAV

Verfahren zum Netzanschluss von Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von 100 MW und mehr:
§ 3 Abs. 1 KraftNAV

§ 3 Abs. 1 KraftNAV

Bedingungen für den Netzzugang, Musterverträge
§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG - Für Zuhause
§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG - Für Unternehmen
§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG - Für unsere Partner

Beantragte Änderungen der Netzentgelte
§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

§20 Abs. 1 Satz 1 EnWG

Individuelle Netzentgelte
§ 19 StromNEV

§ 19 StromNEV

Geltende Netzentgelte
§ 27 Abs. 1 StromNEV

§ 27 Abs. 1 StromNEV

Bei Netzengpässen die zur Verfügung stehende Gesamtkapazität, Übertragungsrichtung in die der Engpass auftritt und die prognostizierte Dauer.
§ 15 Abs. 5, Abs. 4 StromNZV

§ 15 Abs. 5 und Abs. 4 StromNZV

Jahreshöchstlast und Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung, Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden, Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden, Restlastkurve der Lastprofilkunden bei Anwendung des analytischen Verfahrens, Höchstentnahmelast, der Bezug aus der vorgelagerten Netzebene und die Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene und im zeitlichen Verlauf sowie die Mengen und Preise der Verlustenergie.
§ 23c Abs. 3 Nr. 1 bis 7 EnWG 

§ 23c Abs. 3 Nr. 1 bis 7 EnWG

Stromkreislängen, Installierte Leistungen der Umspannebenen, entnommene Jahresarbeit des Vorjahres, Anzahl der Entnahmestellen, Einwohnerzahl, Versorgte Fläche und Geographische Fläche.
§ 27 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 StromNEV

§ 23c Abs. 1 Nr. 1 bis 10 EnWG

Den Verlauf, die Menge und die Preise für Netzverluste, sowie die Summenlast der Netzverluste.
§23c Abs. 3 Nr. 2 u. Nr. 7 EnWG

§ 23c Abs. 3 Nr. 2 EnWG

Die Höhe der Durchschnittsverluste und die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie im Vorjahr je Netz- und Umspannebene.
§10 Abs. 2 StromNEV

§ 10 Abs. 2 StromNEV

Entgelte für die Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 23 Abs. 2 EnWG

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 

die EAM Netz bietet keinen Bilanzausgleich an. 

Mit freundlichen Grüßen
EAM Netz

Berichte über Maßnahmen nach dem Gleichbehandlungsprogramm. 
§ 8 Abs. 5 EnWG

§ 8 Abs. 5 EnWG

Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung.
§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

§ 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG

Informationen zum Wechsel des Netzbetreibers.
§ 25 Abs. 2 Satz 2 NAV

§ 25 Abs. 2 Satz 2 NAV

Ergebnisse der Differenzbilanzierung.
§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV 

§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV

Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen.
§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV

§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV

Die Standardlastprofile der EAM Netz GmbH finden Sie hier. 

Strom
Erdgas

Das novellierte und zum 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz sieht neue Pflichten vor, die die Verwendung von Messwerten betreffen. Messwerteverwender haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die EAM Netz GmbH ist in ihrem Netz der grundzuständige Messstellenbetreiber. Im Rahmen unserer vertraglichen Beziehung übermitteln wir Ihnen Messwerte. Als Messgeräteverwender bestätigen wir Ihnen die Einhaltung der sich aus dem Eichgesetz ergebenden Anforderungen.

Unsere Veröffentlichung zum Thema Wechsel des Netzbetreibers gemäß § 25 Abs. 2 NAV haben wir tabellarisch dargestellt. 

§ 25 Abs. 2 NAV

Darüber hinaus gehen wir im Folgenden auf weitere Veröffentlichungspflichten in dem Bereich Strom ein.

Haben Sie Fragen zu den Veröffentlichungen, so kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse

Regulierung@EAM-Netz.de