Netznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte
Nach § 118 Abs. 6 EnWG werden unter bestimmten Voraussetzungen Stromspeicher für eine definierte Zeitdauer von den Entgelten für den Netzzugang hinsichtlich des Bezugs elektrischer Energie (Netzentgelte) in Abweichung von § 17 StromNEV freigestellt. Sofern Sie ein Anschlussbestätigungsschreiben für Ihren Batteriespeicher erhalten, wird unsererseits sichergestellt, dass dieser ab Inbetriebnahme ohne Arbeits- und Leistungspreis abgerechnet wird.
Gesetzliche Umlagen
Gesetzliche Umlagen
Darüber hinaus können Stromspeicher unter gewissen Voraussetzungen (vgl. §21 Abs. 1 und 2 EnFG) von der Pflicht auf Zahlung der gesetzlichen Umlagen (KWK- und Offshore) befreit werden. Gemäß § 21 Abs. 1 EnFG (ehemals § 61l EEG 2021) sind die Strommengen für die Einspeicherungen in den Stromspeicher in dem Umfang umlagenbefreit, in dem sie in das Netz wieder eingespeist werden (Ausspeicherung). Des Weiteren sind die Stromspeicherverluste umlagenbefreit. Sollten Sie für Ihren Speicher eine Verringerung der Umlagen in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, den Mitteilungspflichten nach Teil 5 EnFG nachzukommen. Zur Ermittlung und als Nachweis der Verringerung der Umlage für Strom, welcher in einem Stromspeicher nach den Vorgaben des § 21 EnFG verbraucht wird, stellen die Übertragungsnetzbetreiber ein Berechnungstool zum Download zur Verfügung (www.netztransparenz.de). Bitte füllen Sie dieses Excel-Tool aus und schicken es an unser Postfach Sondernetzentgelte@EAM-Netz.de . Wir werden die Angaben nach positiver Prüfung in Ihrer Netznutzungsabrechnung berücksichtigen. Bitte denken Sie daran, auch dem Übertragungsnetzbetreiber Ihr Privilegierungsbegehren mitzuteilen.
Hinweis: Die Tools können erstmals nach Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Inbetriebnahme ausgefüllt und dem Netzbetreiber zur Prüfung vorgelegt werden. Anlagenbetreiber müssen bis zur positiven Prüfung des jeweiligen Betrachtungsjahres also in Vorleistung treten und die gesetzlichen Umlagen bezahlen.
Weiterführende Informationen, z. B. zum Thema Baukostenzuschuss, finden Sie auch in den FAQs der BNetzA: Bundesnetzagentur - Stromspeicher, oder auf unserer Homepage Strom-Anschluss.