Beauftragung einesIntelligenten Messsystems

Für Lieferanten

Über den nachfolgend dargestellten Prozess können ausschließlich Lieferanten einen Zählerwechsel auf Wunsch für ihre Kunden beauftragen.

Unser Ziel ist es, den Bestellprozess für beide Seiten so einfach wie möglich zu gestalten. Möchten Sie als Stromlieferant bei uns den Einbau eines intelligenten Messsystems für Ihre Kundinnen und Kunden beauftragen, beachten Sie bitte die folgenden Schritte und Hinweise.

Voraussetzungen für die Beauftragung

Um als Lieferant ein intelligentes Messsystem zu beauftragen, benötigen wir vorab Ihre Zustimmung zum Vertrag über den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG. Dieser Rahmenvertrag gilt für alle von Ihnen beauftragten Messstellen. 

Bitte senden Sie Ihre Zustimmung per E‑Mail an

Der Vertrag steht Ihnen nebenstehend zum Download zur Verfügung. 

Zusätzlich ist für die Bestellung eines intelligenten Messsystems durch Sie Voraussetzung, dass Sie 

  • entweder aktuell oder zukünftig für die betreffenden Messstellen eine positive Netznutzungs-Anmeldung seitens des Netzbetreibers erhalten haben,
  • Ihnen eine Vollmacht des Kunden für die jeweilige Messstelle vorliegt und 
  • der Kunde durch Sie über die Bestellung informiert wurde.
     

Beauftragung, Datenübermittlung und Prozessabwicklung

Wir streben eine vollständig elektronische Beauftragung und Datenübermittlung an – nach den einschlägigen Vorgaben der Marktkommunikation.

Sollte dies bei Ihnen derzeit nicht möglich sein, können Sie bis auf Weiteres alternativ unser Kunden-Bestellformular nutzen:

Bestellformular

mehr erfahren

Wichtiger Hinweis für Privatkunden:

Sie möchten einen Zählerwechsel auf Wunsch beauftragen? Diesen beantragen Sie bitte hier

Wie geht es nach der Bestellung weiter?

Prüfung Ihrer Beauftragung

Nach Eingang prüfen wir Ihren Auftrag auf Vollständigkeit und technische Machbarkeit.

  • Positive Prüfung: Sie und Ihr Kunde erhalten eine Auftragsbestätigung. Anschließend melden wir uns direkt bei Ihrem Kunden mit einem Terminvorschlag für die Montage.

  • Negative Prüfung: Ihr Auftrag wird auf unsere Warteliste gesetzt. Wir informieren Sie automatisch, sobald der Einbau möglich ist.

Installationszeitraum

Der Einbau erfolgt innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsbestätigung.

Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Bitte beachten Sie: Die Bestätigung erfolgt immer vorbehaltlich der technischen Umsetzbarkeit. Sollte z. B. vor Ort kein ausreichender Mobilfunkempfang bestehen, kann die Installation nicht abgeschlossen werden. In diesem Fall brechen wir den Einbau ab und installieren – sofern nötig – stattdessen eine moderne Messeinrichtung.
 

Kosten

Für die Zusatzleistung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG berechnen wir Ihnen nach erfolgreicher Installation 100,00 € brutto (84,03 € netto) pro installiertem intelligenten Messsystem. Bei optionalen Einbaufällen fällt zusätzlich zum regulären jährlichen Messentgelt gemäß unserem Preisblatt ein jährliches Zusatzentgelt von 30,00 € brutto (25,21 € netto) an. Unser aktuell gültiges Preisblatt finden Sie hier: