Für Lieferanten
Die nachfolgend dargestellten Informationen gelten ausschließlich für Stromlieferanten, die ein intelligentes Messsystem auf Basis von §34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG für ihre Kunden beauftragen möchten.
Voraussetzungen für die Beauftragung
1. Vollmacht des Kunden
Ihnen als Stromlieferant liegt eine Vollmacht Ihres Kunden zur Beauftragung eines intelligenten Messsystems vor.
2. Rahmenvertrag
Um als Lieferant ein intelligentes Messsystem zu beauftragen, benötigen wir vorab Ihre Zustimmung zum „Vertrag über den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystems nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG“. Dieser als Rahmenvertrag ausgelegte Vertrag gilt für alle von Ihnen beauftragten Messstellen.
Der Vertrag steht Ihnen nebenstehend zum Download zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre Zustimmung per E Mail an Netzvertrieb@EAM-Netz.de.
3. Anwendung der Marktkommunikation
Anfrage, Bestellung und Abrechnung des intelligenten Messsystems erfolgen über die festgelegten Marktkommunikationsprozesse zur Messlokationsänderung. Bitte nutzen Sie diese entsprechend der WiM Strom.
4. Positive Netznutzungs-Anmeldung der Messstelle
Ihnen liegt für die betreffende Messstelle eine positive Netznutzungs-Anmeldung seitens des Netzbetreibers vor.
5. Information des Kunden
Der Kunde wurde durch Sie über die Bestellung informiert.
Wichtiger Hinweis für Privatkunden:
Sie möchten einen Zählerwechsel auf Wunsch beauftragen? Diesen beantragen Sie bitte hier
Wie geht es nach der Bestellung weiter?
1. Prüfung Ihrer Beauftragung
Nach Eingang prüfen wir Ihren Auftrag auf Vollständigkeit und technische Machbarkeit.
2. Installationszeitraum
Der Einbau erfolgt innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsbestätigung.
Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand oder erneuten Bestellungen ab.
3. Terminvereinbarung
Im Anschluss wird sich unsere Disposition oder unser Dienstleister mit einem Vorschlag für einen Montagetermin bei Ihrem Kunden melden.
Technische Einschränkungen
Bitte beachten Sie: In einigen Fällen ist der Einbau und Betrieb eines intelligenten Messystems aus technischen Gründen (z.B. bei fehlendem/nicht ausreichendem Mobilfunkempfang an der Messstelle oder bei komplexen Messkonstrukten) nicht möglich.
Kosten
Für die Zusatzleistung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 MsbG berechnen wir Ihnen nach erfolgreicher Installation 100,00 € brutto (84,03 € netto) pro installiertem intelligenten Messsystem. Bei optionalen Einbaufällen fällt zusätzlich zum regulären jährlichen Messentgelt gemäß unserem Preisblatt ein jährliches Zusatzentgelt von 30,00 € brutto (25,21 € netto) an. Unser aktuell gültiges Preisblatt finden Sie unter Produkte und Preise.