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Für Lieferanten

Über den nachfolgend dargestellten Prozess können ausschließlich Lieferanten einen Zählerwechsel auf Wunsch für ihre Kunden beauftragen.

Möchten Sie als Stromlieferant vor Umsetzung der ab 1. Oktober 2025 zur Verfügung stehenden Marktprozesse für Ihre Kunden den Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) bei uns beauftragen, nutzen Sie bitte die hier bereitgestellte Musterdatei (Auftragsdatei).

 

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Wichtiger Hinweis für Privatkunden:

Sie möchten einen Zählerwechsel auf Wunsch beauftragen? Diesen beantragen Sie bitte hier

Voraussetzungen für die Beauftragung:

Mit der Zusendung der von Ihnen befüllten Auftragsdatei bestätigen Sie uns bitte per E-Mail

  1. Die Richtigkeit der von Ihnen angegebenen Daten
  2. Das Vorliegen einer Vollmacht Ihrer Kunden und damit Ihre Berechtigung, die Beauftragung für die angegebene Messstelle vorzunehmen.
  3. Ihr Einverständnis, dass Sie Schuldner und Rechnungsempfänger der für den Einbau entstehenden Kosten (in Höhe von derzeit 100 € ) sind.

Bitte verwenden Sie für Ihre Bestätigung / Vollmacht die nachfolgende Formulierung:

„[Name Lieferant] verpflichtet sich zur Sicherstellung, dass eine Kundenvollmacht für den Zählerwechsel auf Kundenwunsch vorliegt und bestätigt hiermit, dass [Lieferant] im Namen des Kunden handelt.

Wir übernehmen die für den Zählerwechsel anfallenden Kosten und verrechnen diese ggf. an die Kundin/den Kunden weiter.“

Wie geht es nach der Bestellung weiter?

Nach dem Eingang ihrer Beauftragung(en) erhalten Sie zeitnah eine Auftragsbestätigung von uns. Wichtig dabei ist, dass Ihre Beauftragung vollständig ist und die benötigten Bestätigungen enthält. In diesem Fall prüfen wir anschließend innerhalb von 10 Werktagen die Bestellung(en) auf Vollständigkeit sowie technische Realisierbarkeit. Bei Rückfragen, oder wenn die Prüfung negativ ausfällt, melden wir uns zeitnah bei Ihnen. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Information über den spätesten Einbautermin der intelligenten Messsystemen. Die Installation erfolgt dabei in der Regel innerhalb der nächsten 4 Monate1.

Die Bestätigung für den Einbau der beauftragten intelligenten Messsysteme kann zunächst nur vorbehaltlich der technischen Möglichkeit des Einbaus sowie des späteren Betriebs erfolgen. In einigen Fällen kann bereits bei der Vorabprüfung oder auch erst während der Installation – z.B. aufgrund fehlenden Mobilfunkempfangs – festgestellt werden, dass der Betrieb an der betreffenden Messstelle derzeit technisch nicht möglich ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir in diesen Fällen den Einbau im Vorfeld ablehnen bzw. die Installation vor Ort abbrechen müssen.

 

Terminvereinbarung mit dem Kunden:
Für die Vereinbarung des Montagetermins wird sich unser Montage-Team oder unser Dienstleister bei Ihrem Kunden/Ihrer Kundin melden. Weitere Aktivitäten Ihrerseits dazu sind zunächst nicht erforderlich.

 

1gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)