Die Bundesnetzagentur legt in ihren Beschlüssen der BK7 verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Erdgas fest. Der Datenaustausch zwischen den Marktpartnern hat elektronisch und unverzüglich in dem von der Regulierungsbehörde vorgegebenen, bundesweit einheitlichen Format zu erfolgen. Die EAM Netz GmbH hat diese Vorgaben umgesetzt und wendet diese vollumfänglich an.
Für den Austausch von EDIFACT-Nachrichten mit der EAM Netz sind die Austauschinformationen gemäß des bereitgestellten Kontaktdatenblattes zu berücksichtigen.
Gemäß der vom BDEW veröffentlichten “Regelungen zum Übertragungsweg“, hat vor Aufnahme der Marktkommunikation der beiderseitige Austausch der jeweiligen Kommunikationsparameter zu erfolgen, damit die Vertragspartner die Daten in ihrem System hinterlegen können.
Basis für den automatisierten, elektronischen Datenaustausch mit der EAM Netz sind folgende Daten:
- DVGW-Codenummer
- Name und Anschrift
- EDIFACT-Datenaustauschadresse
- Verschlüsselungszertifikat
- Ansprechpartner für die Marktkommunikation und Nachrichtenformate
- Ggf. Vollmacht
Grundsätzlich sind im Rahmen des Datenaustauschs, gemäß GeLi Gas, die aktuell gültigen “Regelungen zum Übertragungsweg“ des BDEW zu berücksichtigen.