Was ist der Hintergrund für die Umstellung der Gasqualität?
Zurzeit wird die deutsche Erdgasversorgung durch Erdgas aus unterschiedlichen Quellen sichergestellt. Je nach Herkunft des Erdgases unterscheidet dies sich in seiner Zusammensetzung: Es gibt H- oder L-Gas. Das L-Gas (niedrigerer Energiegehalt als H-Gas) wird aus deutschen und niederländischen Lagerstätten gefördert.
Im Gegensatz zu dem aus Russland und Norwegen gelieferten H-Gas, dessen Reserven für die nächsten 200 bis 250 Jahre als gesichert gelten, steht L-Gas aufgrund rückläufiger Fördermengen in der Zukunft nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung. Daher wird in allen mit L-Gas versorgten Gebieten in Deutschland die Versorgung in den nächsten Jahren (bis spätestens 2030) auf H-Gas umgestellt. Rund ein Drittel aller mit Erdgas versorgten Haushalte sind von der Umstellung betroffen.
Welche Rollen haben dabei der Gasnetzbetreiber und der Gaslieferant?
Das Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a EnWG) verpflichtet uns als Gasnetzbetreiber, die durch die Umstellung der Gasqualität notwendigen Anpassungen aller Gasverbrauchsgeräte durchzuführen. Die Umstellung hat keinerlei Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis des Kunden zum jeweiligen Gaslieferanten. Dieser wird durch uns informiert.
Wie läuft die Anpassung der Gasverbrauchsgeräte ab?
Für eine zuverlässige und sichere Funktion nach der Umstellung auf H-Gasqualität ist zunächst eine Prüfung erforderlich, ob und inwiefern eine Anpassung der Gasverbrauchsgeräte notwendig ist. Mit dieser Erhebung starten wir regionsweise. Im Herbst 2017 beginnen wir mit der Erhebung zunächst in Langgöns (Landkreis Gießen). Weitere Orte im Netzgebiet der EAM Netz, die von der Erdgasumstellung betroffen sind, finden Sie in der Rubrik "Umstellungsgebiet".
Sollte bei den geprüften Geräten eine Anpassung notwendig werden, wird diese in Langgöns ab Februar 2019 durchgeführt. Für beide Arbeitsschritte führen wir Qualitätskontrollen durch.
Für uns sind dabei folgende Fachfirmen vor Ort unterwegs:
- Erhebung/Anpassung: Energie Mess- und Service GmbH und ESK / Gatter 3 Technik GmbH
- Qualitätskontrolle: DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH
Die genannten Firmen werden unsere Kunden rechtzeitig und ausschließlich schriftlich über die anstehenden Termine informieren.
Für die Erhebung, Anpassung und Qualitätskontrollen werden wir unseren Kunden keine Kosten in Rechnung stellen.
Planen Sie die Anschaffung eines Neugeräts?
Wenn Sie Ihr altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät im Vorfeld des Umstellungsprozesses austauschen, besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung in Höhe von 100 Euro. Nähere Informationen zum Kostenerstattungsprozess finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen und FAQ".